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183. Frage: Der Sohn ist für den zweiten Ehemann und der vermisste Ehemann hat das Re
#1
Der Sohn ist für den zweiten Ehemann und der vermisste Ehemann hat das Recht der Wahl


183. Frage: Ein Ehemann wurde eine lange Zeit vermisst, so dass seine Frau dachte, er sei verstorben. Deshalb heiratete seine Frau einen anderen Mann und bekam ein Kind von ihm. Nach einigen Jahren kehrte der erste Ehemann zurück. Bleibt nun die Frau mit dem zweiten Ehemann oder wird diese Ehe aufgelöst? Besitzt der erste Ehemann das Recht, seine Frau zurück zu verlangen? Wenn er dies tut, müssen sie dann einen neuen Vertrag abschließen?


Antwort: Dies ist die Geschichte von der Heirat der Frau eines vermissten Ehemannes. (Dies ist der Fall, wenn) der Ehemann für eine lange Zeit vermisst und vergeblich gesucht wurde, dann wird er für tot gehalten, die Frau heiratet jemand anderen und dann kehrt der Ehemann zurück. Er hat dann die Wahl, ob er die neue Ehe aufrechterhalten möchte oder ob er seine Ehefrau zurückhaben will. Falls die neue Ehe bestehen bleibt, ist der Fall klar. Der Ehevertrag ist gültig. Falls er dies aber nicht wählt und seine Frau zurückhaben möchte, wird ihm seine Frau zurückgegeben. Allerdings kann er keinen Geschlechtsverkehr mit ihr haben, bevor sie nicht ihre Wartezeit von dem zweiten Ehemann beendet hat. Es ist nicht nötig, einen neuen Vertrag zu vereinbaren, denn es gab nichts, was den Alten ungültig gemacht hätte. Was ihr Kind von dem zweiten Ehemann betrifft, es ist ein eheliches Kind und es wird dem Vater zugeschrieben, denn es war das Ergebnis einer ordentlichen Ehe.

Schaikh Ibn 'Uthaimien
  


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183. Frage: Der Sohn ist für den zweiten Ehemann und der vermisste Ehemann hat das Re - von DawaAhluSunnah - 27-08-2008, 05:19 PM

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