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Färben der Haare, Kürzen der Nägel... im Haith-Zustand
#4
Salam_wr_wb

Husaina schrieb:Mir wurde erzählt, dass das Kürzen der Nägel (Finger..,...), sowie das Färben der Haare, oder das Entfernen der Haare an bestimmten Körperteilen im Haith-Zustand nicht erlaubt ist.

Stimmt das?

Das ist einer sehr weitverbreitete Ansicht, die viele Menschen irritiert, diese rührt von einer falschen Vorstellung, nämlich, dass alle Körperteile eines Menschen am Tag der Auferstehung wieder zu ihm zurückkehren werden, wenn man sich also die Fingernägel schneidet oder die Haare entfernt usw., während man im Zustand der großen Unreinheit war - so die Vorstellung - dann kehren diese Körperteile im unreinen Zustand und nicht im reinen Zustand zu dem Menschen zurück am Tag der Auferstehung. Diese Vorstellung hat keine Grundlage.

Sheikh Ibn Utheimin (rahimahullah) sagte:

"Unsere Ansicht ist, dass die Frau in der Menstruation sich die Nägel, Haare an diversen Körperstellen usw. entfernen kann."

[Fatawa Nur ´ala al-Darb]

Die Frau kann sich also im Haidh-Zustand die Fingernägel schneiden, die Haaren entfernen, Ghusl vollziehen usw., es ist weder verboten, noch makruh (verpönt) wie es in einigen Büchern von bid´a-Anhängern steht, denn diese Ansicht ist von keinem der seriösen Gelehrten bekannt.


Husaina schrieb:"Darf eine Frau, deren Fasten aufgrund der Menstruation unterbrochen wurde, während des Ramaddan essen?"


"Siyam" bedeutet lt. Shari´a-Definition: sich dem Essen, dem Trinken, dem Geschlechtsverkehr und all dem zu enthalten, was das Fasten ungültig macht, von der Morgendämmerung bis zum Sonnenuntergang.

Wenn eine Frau Blut der Menstruation sieht während sie am Fasten ist, dann ist ihr Fasten ungültig und sie muss das Fasten nachholen d.h., dass die Verpflichtung des Fasten bei ihr entfällt, in anderen Worten: sie ist dann nicht dazu verpflichtet sich von dem zu enthalten, was das Fasten ungültig macht, wie dem Essen und Trinken usw.

In dieser Fatwa wird zwar nicht direkt auf die Frage geantwortet, aber indirekt lässt sich die Antwort finden, z.B. in dieser Aussage von Sheikh Ibn Utheimin:

"Wenn eine Frau, die menstruiert oder Wochenfluss nach der Geburt hat, (und) während des Ramadan Tages ihre rituelle Reinheit wiedererlangt, so muss sie nicht dem Essen und Trinken fernbleiben, und sie kann essen und trinken, da das Fernbleiben davon ihr in keinster Weise nutzen wird, da sie diesen Tag ein anderes Mal nachholen muss ..."
  


Nachrichten in diesem Thema
RE: Färben der Haare, Kürzen der Nägel... im Haith-Zustand - von Sirat al-Mustaqim - 29-08-2008, 11:55 AM
RE:Färben der Haare, Kürzen der Nägel... im Haith-Zustand - von Diener des Allbarmherzigen - 29-08-2008, 07:33 PM
RE: Färben der Haare, Kürzen der Nägel... im Haith-Zustand - von Diener des Allbarmherzigen - 29-08-2008, 11:37 PM
RE: Erlaubtes oder Verbotenes im..... - von Husaina - 31-08-2008, 05:33 PM

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