02-09-2008, 06:25 PM
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02-09-2008, 06:25 PM von Sirat al-Mustaqim.)
@ el_Mudjahida:
Die Reinheit gehört nicht zu den Bedingungen des Fastens, d.h., man kann auch Ghusl nach der Morgendämmerung nehmen. Jedoch ist die Reinheit eine Bedingung für das Gebet, damit man das Fajr-Gebet verrichten kann.
Aisha :raha: berichtete: "Der Prophet Muhamamd erlebte manchmal den Ramadan, als die Zeit zur Morgendämmerung fällig wurde, während er sich noch im Janaba-Zustand befand, der nicht auf Grund eines Traumes verursacht worden war (gemeint: ehelicher Geschlechtsverkehr). Er vollzog dann eine Ganzwaschung (Ghusl) und fastete." [Bukhari, Muslim]
Die Frau die also vor der Morgendämmerung (Fajr) rein wird sollte die Absicht fassen zu fasten und das Fasten fortsetzen, ihr Fasten ist gültig, auch wenn sie kein Ghusl vollzogen hat, unabhängig davon ob sie absichtlich kein Ghusl gemacht hat, nicht rechtzeitig dazu kam oder es vergessen hat.
Das ist die Ansicht aller Gelehrten.