07-09-2008, 09:51 PM
As-Salamu alaykum ua Rahmatullah ua Barakatuhu
@Nureed
Incha Allah könntest du, sofern es dir zeitlich möglich ist, die Fatwa ins deutsche übersetzen, da lt. Forenregeln nur deutschsprachige Texte im Forum gestattet sind. Jazak Allahu Kheir
Zur Frage:
Von Reisenden gibt es zwei Sorten:
1. Jene die mit der Absicht reisen um das Fasten zu umgehen. Dies ist nicht erlaubt!
2. Von denen, die aus einem stichhaltigen Grund reisen gibt es drei Sorten:
A: Jene die unter größter Mühsal reisen. Das Fasten ist für sie absolut verboten.
Der Prophet (salla Allahu aleihi ua salam) begann den Tag von der Eroberung Mekkahs fastend. Als er aber nach dem 'Assrgebet feststellte dass seine Sahaba ebenfalls fasteten und manche von ihnen fasteten unter größten Schwierigkeiten, verlangte er (salla Allahu aleihi ua salam) ein Glas Wasser und brach sein Fasten. Als ihm später erzählt wurde, dass manche von ihnen ihr Fasten fortgesetzt hatten, sagte er: "Sie sind ungehorsam, sie sind ungehorsam."
B: Jene die unter beträchtlicher Mühsal reisen, für sie ist das Fasten unerwünscht. Sie sollten die Erlaubnis, das Fasten zu brechen, die Allah Ta'ala ihnen gegeben hat nicht missachten und sie sollten jede mögliche Schädigung ihrer selbst vermeiden.
C: Für jene, die ohne Schwierigkeiten reisen, ist das Fasten vorzuziehen, aber sie können sich trotzdem entscheiden, nicht zu fasten, wenn sie urteilen, dass es für sie einfacher ist, weil Allah Ta'ala sagt:
Allah will es euch leicht, Er will es euch nicht schwer machen [2:185]
Wen sie aber entscheiden, dass das Fasten besser für sie ist, dann ist es besser für sie, zu fasten, denn der Prophet (salla Allahu aleihi ua salam) hatte es auch getan, wie Abu Ad-Darda radhi Allahu anhu berichtete:
"Wir machten einmal einen Feldzug im Ramadan, und es war so heiß dass wir unsere Köpfe mit unseren Händen vor der Hitze der Sonne zu schützen pflegten, und keiner von uns fastete, außer der Gesandte Allahs (Salla Allahu aleihi ua salam) und Abdullah bin Rawahah.
Eine Person, die seine Heimatstadt oder sein Land verlässt, zu irgendeinem anderen Ort, wird als Reisender betrachtet, bis er zurückkehrt, ohne Rücksicht auf die Dauer seines Aufenthaltes, vorrausgesetzt er hat nicht vor länger zu bleiben, wenn sein Ziel und Zweck der Reise erfüllt sind.
Die Gesetze, die für den Reisenden gelten, sind dieselben, auch wenn der Aufenthalt ausserhalb seines Heimatlandes oder seiner Stadt lange dauert, denn es wurde nicht berichtet, dass der Prophet (salla Allahu aleihi ua salam) der Dauer einer Reise ein Zeitlimit gesetzt hätte, und so kann der Reisende die die auf ihn anzuwendenden Gesetze weiter in Anspruch nehmen, bis die Reise vorbei ist.
Was die Art der Reise angeht, so ist es unerheblich, ob es sich um eine Reise zur Hadsch, Umrah, Verwandtenbesuch oder aus dem Grund Handel zu betreiben, handelt - und es ist das Glaiche für die ständig Reisenden, deren Beruf es ist, zu reisen, wie Taxifahrer, Busfahrer für lange Strecken und Lastwagenfahrer.
Also ist es einem Reisenden erlaubt, im Ramadan das Fasten zu brechen, die Gebete aus vier Rak'ah in zwei Rak'ah zu kürzen, die Gebete von Mittag und Nachmittag - Al-'Assr zusammenzubeten, und die Gebete von Sonnenuntergang und Nacht - Al-'Isha- zusammenzubeten, wenn der Bedarf dazu besteht.
Es ist für diejenigen, die reisen, besser das Fasten zu beenden und das Fasten auf die Wintertage zu verschieben, wenn dies einfacher für sie ist.
Was die Lastwagenfahrer angeht, solange sie ein Land haben, in dem sie leben, werden sie wenn sie sich dort aufhalten, als Einwohner betrachtet, aber wenn sie ins Ausland reisen, dann werden sie als Reisende betrachtet und se müssen denselben Gesetzen gehorchen, wie die Reisenden.
Quelle: Auszug aus "Ein kurzer Einblick über Fasten, Tarawih-Gebet und Zakat" von Sheikh Uthaimin (Rahimahullah)
Incha Allah hilft das dem Bruder weiter.
Jazakum Allahu Kheir
wa salam alaykum ua Rahmatullah ua Barakatuhu