Abu Fisan
Abu Fisan
Abu Fisan   19-09-2008, 06:09 PM
#3
Salam_wr_wb

Wir haben hier in Deutschland das Recht der Religionsfreiheit.
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Das deutsche Grundgesetz (GG) sichert die Religionsfreiheit in Art. 4:

„(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.“

„(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.“

„(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.“
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Ich bin auch in der Oberstufe...hier ist das ganze aber mehr als einfach:
Zettel ausfüllen , Lehrer geben - khalas :)

Möge Allah dir und allen Muslimen den Weg erleichtern und uns Standhaft machen !

Aber : Ist Eid ul fitr am 30.09 oder 1.10 ?


Wa_salam_wr_wb
  
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