21-09-2008, 01:41 PM
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21-09-2008, 01:42 PM von Nourschams.)
ich hab da was für dich ist aber ein gaaaaaaanz lange text ich werde nur ein teil nehmen inschaallah hilf dir das weiter und auserdem zu deiner ersten frage das früher die frauen mit männer in ein raum waren du darfst diese zeit nicht mit der heutigen verleichen die hatten schamgefühl und die frauen waren ganz verdeckt hier der beiweis heute die männer so wie die frauen gucken einen direkt an es ist kaum noch etwas von schamgefühl übrig
Wenn die Frau unbedeckt ist, und irgendein Teil ihres Körpers gezeigt wird, der für
Fremde (Nicht-Mahrams) nicht erlaubt ist, zu sehen, oder wenn sie Parfüm trägt, dann ist
es für sie nicht erlaubt, in diesem Zustand aus dem Haus zu gehen, geschweige denn in
die Moschee zu gehen und dort zu beten, wegen der Fitnah (Versuchung), die damit
verbunden ist. Allâh sagt (ungefähre Bedeutung):
„Und sage den gläubigen Frauen, dass sie ihre Blicke senken (vor verbotenen
Dingen) und ihre Keuschheit wahren (vor illegalen sexuellen Handlungen) und ihre
Reize nicht zur Schau stellen sollen, bis auf das, was davon sichtbar sein darf
(wie beide Augen, für die Notwendigkeit, den Weg zu sehen, oder die äußeren
Handflächen oder ein Auge oder Kleidung wie Schleier, Handschuhe, Kopfbedeckung,
Umhang), und dass sie ihre Schleier über ihre Juyûbihinna (d.h. ihre Körper,
Gesichter, Hälse und Brüste) schlagen und ihren Schmuck vor niemand (anderem)
enthüllen sollen, außer vor ihren Gatten...“ [al-Nûr 24:31]
„O Prophet! Sage deinen Frauen und deinen Töchtern und den Frauen der
Gläubigen, dass sie ihre Übergewänder (Schleier) über sich ziehen sollen (d.h.
sich komplett abschirmen, außer den Augen oder einem Auge, um den Weg zu sehen).
Dies wird besser sein, damit sie erkannt (als freie, ehrenhafte Frauen) und nicht
belästigt werden. Und Allâh ist Allverzeihend, Barmherzig.“ [al-Ahzâb
Es wurde in sahîh Ahadîth erwiesen, dass die Frauen der Sahâbah gewöhnlich das Fajr-
Gebet in der Gemeinde verrichteten, indem sie ihre Gesichter bedeckten, so dass
niemand sie erkennen würde. Es wurde erwiesen, dass ‘Amrah bint ‘Abd al-Rahmân
sagte: „Ich hörte ‘A’ishah, die Frau des Propheten (Frieden und Segen Allâhs seien auf
ihm), sagen: ‚Wenn der Gesandte Allâhs (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm)
gesehen hätte, wie die Frauen sich benehmen, hätte er ihnen verboten, in die Moschee
zu gehen, so wie es den Frauen der Kinder Israels verboten war.’ Es wurde zu ‘Amrah
gesagt: ‚War es den Frauen der Kinder Israels verboten, in die Moschee zu gehen?’ Sie
sagte: ‚Ja.’“ Berichtet von Muslim in seinem Sahîh.
Diese Texte zeigen deutlich, dass wenn die muslimische Frau bei ihrer Kleidung auf die
richtige islamische Etikette achtet und es vermeidet, sich in Weisen zu schmücken, die
Fitnah hervorrufen und diejenigen mit schwachem Glauben beeinflussen werden, es
keinen Grund gibt, warum sie nicht in der Moschee beten sollte. Wenn sie auf solch eine
Art und Weise erscheint, dass schlechte Leute und diejenigen, in deren Herzen Krankheit
ist, durch sie verführt sein würden, dann ist es ihr nicht erlaubt, die Moschee zu betreten,
um genau zu sein, ist es ihr nicht erlaubt, ihr Haus zu verlassen und die Moschee zu
besuchen.
Sheikh Ibn ‘Uthaymîn sagte in Majmû’ al-Fatâwa, 14/211:
und nun zu deiner letzten frage
Es ist nichts Falsches daran, wenn Frauen Tarâwih-Gebete verrichten, wenn keine Gefahr
von Fitnah besteht, was der Bedingung unterliegt, dass sie bescheiden aussehend
hinausgehen und keinen Schmuck, Make-up oder Parfüm tragen.
In seinem Buch Hirâsat al-Fadîlah (S. 86), listete Sheikh Bakr Abu Zayd die Bedingungen
für Frauen, um zur Moschee zu gehen, auf. Er sagte:
Es ist Frauen erlaubt, in die Moschee zu gehen, was folgenden Regeln unterliegt:
1. Dass kein Risiko besteht, andere zu verführen oder verführt zu werden
2. Dass ihre Anwesenheit zu nichts führt, was gemäß der Sharî’ah verboten ist
3. Dass sie nicht mit Männern auf der Straße oder in der Moschee drängeln
4. Dass sie hinausgehen müssen, ohne Parfüm zu tragen
5. Dass sie mit dem Hijâb hinausgehen müssen, ohne eine mutwillige
Zurschaustellung mit ihrem Schmuck zu veranstalten
6. Eine Tür muss in der Moschee nur für Frauen reserviert sein, um eintreten und
herausgehen zu können, wie im Hadîth, der in Sunan Abi Dawûd und anderswo
berichtet wurde.
7. Die Reihen der Frauen müssen hinter den Männern sein
8. Die besten Reihen für Frauen sind die hinteren, im Gegensatz zum Fall für Männer
9. Wenn der Imam in seinem Gebet einen Fehler macht, sollen die Männer “Subhan
Allâh!†sagen und Frauen sollen klatschen
10. Die Frauen müssen die Moschee vor den Männern verlassen, und die Männer
müssen warten, bis die Frauen in ihren Häusern verschwunden sind, wie im
Hadîth von Umm Salamah (Möge Allâh mit ihr zufrieden sein) in Sahîh al-Bukhâri
und anderswo erwähnt wurde.
Quelle: Islam-QA.com (Frage Nr. 49898)
inschaallah konnte ich dir deine frage etwas beantworten