Zitat:Zum Gehorsam der Ehefrau gehört auch, dass sie dem Wunsch ihres Ehemannes nach Intimität innerhalb des von Allah Erlaubten nachkommt.
"Wenn der Mann seine Ehefrau zu seinem Bett ruft und sie ihr Kommen verweigert und er so die Nacht zornig auf sie verbringt, verfluchen sie die Engel bis zum Morgen (bis sie den Morgen begeht)." (Überliefert bei Al-Bukhaari, Muslim und anderen)
Ehrlich gesagt gefällt mir dies Aussage nicht,weil es ja in RIchtung Zwang geht,denn durch diese Aussage des Propheten und der drohenden Verfluchung durch die Engel setzt man einen gewissen Druck aus.Dh wenn die frau nicht will,aber der mann schon u er dieses Recht warhnimmt,geht es schon in RIchtung Vergewaltigung,weil dies ist eine sexuelle Tat gegen den eigenen Willen.(Vergewaltigung gibt es auch in de r Ehe)
Zitat:Bewahrung seines Besitzes und seiner wie ihrer eigenen Ehre: Ein weiteres Recht des Ehemannes gegenüber der Frau stellt ihre Wahrung seines Besitzes sowie seiner wie ihrer Ehre dar.
Wie schauts aus,wenn die Frau die Ehre des Mannes nicht bewahrt?
Zitat:Die Ehefrau darf ihr Heim ohne die Erlaubnis des Ehemannes nicht verlassen, es sei denn, dass dazu eine Notwendigkeit besteht.
Das klingt für mich wie die Behandlung eines kleines Kindes.
Also desto viel REchte man der Frau gibt,gibt es dennoch Dingt die..... sind