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Die dem Ehemann zustehenden Rechte
#4
Hallo,

Kezorm schrieb:
Zitat:Zum Gehorsam der Ehefrau gehört auch, dass sie dem Wunsch ihres Ehemannes nach Intimität innerhalb des von Allah Erlaubten nachkommt.
"Wenn der Mann seine Ehefrau zu seinem Bett ruft und sie ihr Kommen verweigert und er so die Nacht zornig auf sie verbringt, verfluchen sie die Engel bis zum Morgen (bis sie den Morgen begeht)." (Überliefert bei Al-Bukhaari, Muslim und anderen)

Ehrlich gesagt gefällt mir dies Aussage nicht,weil es ja in RIchtung Zwang geht,denn durch diese Aussage des Propheten und der drohenden Verfluchung durch die Engel setzt man einen gewissen Druck aus.Dh wenn die frau nicht will,aber der mann schon u er dieses Recht warhnimmt,geht es schon in RIchtung Vergewaltigung,weil dies ist eine sexuelle Tat gegen den eigenen Willen.(Vergewaltigung gibt es auch in de r Ehe)

Da machst du es dir zu einfach,eine Vergewaltigung geschiet mit Gewalt gegen den Willen der Frau.In diesem Fall jedoch geht es darum das man sich in der Ehe gegenseitig vor Zina,Unzucht schützt bzw. schützen soll.Der Begriff "Eheliche Pflichten",das ist es worum es geht.Die Begierde des Mannes und der Frau nach körperlichem Kontakt mit dem anderen Geschlecht ist eine normale und nicht tadelnswerte Sache die jeder Mensch hat.Es ist ein Bedürfnis,das man Stillen soll und (gerade auf lange Zeit gesehen) auch muss um sich vor Unzucht zu schützen.Als Ehepartner hat man die Pflicht seinen Partner sogut es einem möglich ist vor dieser Gefahr zu schützen - es sei denn es ist einem zb. gesundheitlich gerade nicht möglich,starke Kopfschmerzen usw. Wer sich seinem Partner jedoch ohne triftigen Grund verwährt,und es so hindert das der "Durst" gestillt werden kann setzt Ihn/Sie einer grösseren Gefahr aus (als im Normalfall) in Zina zu fallen,Unzucht zu begehen.Ausserdem wird so verhindert das zb. eine Frau die Sexualität zu einem Druckmittel gegen ihren Mann macht um über ihn zu herrschen,ihn zu lenken,was gerade in dieser Gesellschaft nicht ungewöhnlich ist.Auch wenn in diesem Hadith nur von der Frau gesprochen wird gilt dies für beide Ehepartner,zb. darf ein Mann zb. um Handel zu treiben nicht länger als 6 Monate von seiner Ehefrau getrennt sein um sie nicht in zu grosse Versuchung zu führen,Sie kann aber auch darauf bestehen das es weniger als dies dauert.Und es gibt auch in der islamischen Geschichte Beispiele wo die Frau vor Gericht ihren Mann angeklagt hat seinen "Ehelichen Pflichten" nachzukommen.

Ein Hadith dazu:
Zitat:"Ich ging, um meinen Bruder im Glauben, Abu Dardaa (t), zu besuchen, und als ich ankam, wurde ich von seiner Gattin (t) begrüßt, die sehr einfache Hauskleidung trug. Angesichts dessen fragte ich sie: 'Was ist los mit dir? Warum trägst du so einfache und schlichte Kleidung und nicht etwas Passenderes, um deinem Ehemann zu gefallen?' Sie sagte: 'Dein Bruder, Abu Darda (t), besitzt, aus welchem Grund auch immer, kein Interesse an dieser Welt und ihren Angelegenheiten. Er verbringt seine Nächte im Gebet und die Tage fastend!' Dann kam Abu Darda (t), hieß Salman (t) willkommen und bot ihm etwas zu essen an. Salman (t) fragte: 'Warum isst du nicht mit mir?' Abu Darda (t) sagte: 'Ich faste.' Salman (t) sagte: 'Ich schwöre bei Allah, dass du dein Fasten brechen musst und mit mir isst.' Abu Darda (t) brach sein Fasten und aß mit Salman (t). Salman (t) verbrachte die Nacht bei Abu Darda (t). Der letztere stand in der Nacht auf und betete einige Nachtgebete. Salman (t) hielt ihn davon ab und sagte: 'Dein Körper hat bestimmte Rechte an dir; und deine Familie hat bestimmte Rechte an dir. Faste einige Tage und brich das Fasten an anderen, nähere dich deiner Gattin und erfülle ihre Bedürfnisse. Gewähre jeder Person das ihm zustehende Recht.' Kurz vor Sonnenaufgang erlaubte Salman (t) Abu Darda (t) aufzustehen und zu beten. Beide standen auf, verrichteten die Gebetswaschung und einige Gebete, dann machten sie sich auf zur Moschee, um FaÄŸr zu beten. Nach dem Gebet mit Allahs Propheten ® berichtete Abu Darda (t) dem Propheten ®, was Salman (t) gesagt und getan hatte. Der Prophet Allahs ® bekräftigte: "Salman hat die Wahrheit gesprochen."

Berichtet in Buhari

Der Schutz vor Zina,ist nunmal eines der Gründe wieso man im Islam heiratet,Alhamdulillah.

Zitat:
Zitat:Bewahrung seines Besitzes und seiner wie ihrer eigenen Ehre: Ein weiteres Recht des Ehemannes gegenüber der Frau stellt ihre Wahrung seines Besitzes sowie seiner wie ihrer Ehre dar.
Wie schauts aus,wenn die Frau die Ehre des Mannes nicht bewahrt?

Dann begeht Sie eine Sünde,was dann wäre kommt darauf an wie Sie die Ehre nicht bewahrt hat,was für eine Sünde Sie begangen hat.Du scheinst hier auf die Ehrenmord Geschichten abzuzielen,dies ist aufjedenfall nicht das was islamisch gesehen darauf folgt.Aber ich möchte hier auch nicht alles wieder erläutern was immer und immer wieder durch gekaut wird.Liess dich einfach wenn du interesse hast im Forum in diese Richtung durch.

Zitat:
Zitat:Die Ehefrau darf ihr Heim ohne die Erlaubnis des Ehemannes nicht verlassen, es sei denn, dass dazu eine Notwendigkeit besteht.
Das klingt für mich wie die Behandlung eines kleines Kindes.

Hawa,"Luft",also Gelüste oder anders gesagt eben deine Ansicht.Da gibt es nichts zu erklären,wen das für dich so klingt dann ist es halt so.Für uns ist die Ehefrau kein Kind und Sie wird es auch nicht dadurch das der Mann ein gewisses Recht über Sie hat weil Er sich vor Allah swt. für Sie rechtfertigen muss,da der Mann der Schäfer der Familie ist,Alhamdulillahi Rabbil Alemin.

Wenn du mehr über dieses Thema lesen willst empfehle ich dir diese PDF:
Frauen im Schutz des Islam (Ziel speichern unter...)

mfg,
IbnAdam
  


Nachrichten in diesem Thema
Die dem Ehemann zustehenden Rechte - von Nourschams - 23-09-2008, 01:28 PM
RE: Die dem Ehemann zustehenden Rechte - von Kezorm - 23-09-2008, 02:44 PM
RE: Die dem Ehemann zustehenden Rechte - von IbnAdam - 23-09-2008, 03:06 PM
RE: Die dem Ehemann zustehenden Rechte - von hatice - 23-09-2008, 05:25 PM
RE: Die dem Ehemann zustehenden Rechte - von Kezorm - 23-09-2008, 07:51 PM
RE: Die dem Ehemann zustehenden Rechte - von hatice - 23-09-2008, 08:37 PM
RE: Die dem Ehemann zustehenden Rechte - von IbnAdam - 23-09-2008, 09:06 PM
RE: Die dem Ehemann zustehenden Rechte - von Kezorm - 23-09-2008, 09:21 PM
RE: Die dem Ehemann zustehenden Rechte - von IbnAdam - 24-09-2008, 12:57 AM

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