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Die dem Ehemann zustehenden Rechte
#11
Hallo,

Kezorm schrieb:1.Ich bedanke mich für eure guten Erklärungen.Mir war natürlich bewusst,dass es einen Grund hat,aber ich versuche es mir in der Praxis vorzustellen. Es wurde vom möglichen Druckmittel der Frau gegenüber dem Mann gesprochen, aber wie schaut es aus,zb wenn der Mann eine Sucht zur Intimität mit seiner Frau entwickelt,dann hätte er durch den HAdith ein Druckmittel. Hoffe ihr versteht was ich ansprechen möchte.Denn wenn es zu oft vorkommen sollte,dass die Frau auf Grund dieser Verpflichtung auf Ihren Mann eingeht,könnte dies auch zu Problemen in der Beziehung führen.

Sowas kann natürlich vorkommen und garade dann ist es ja wichtig das man sich gegenseitig eben versucht denn "Durst" zu stillen.Wenn es allerdings so wäre wie du es meinst das es im Extremfall einfach zuviel für die Frau wäre,wäre das beste wenn der Ehemann eine zweite Ehefrau heiratet wodurch die erste ja entlastet werden würde.Man könnte jetzt natürlich den umgekehrten Fall zb. nehmen,aber man muss eben vonvornerein sagen das der Trieb des Mannes allein von seiner Schöpfung,seinem Wesen her stärker ist.Die Ausnahmen was bei beiden Geschlechtern über das "normale Mass" darüber hinnaus geht sind eher Sachen die durch die eigene Prägung entstehen,gegen die man eben gegebenfalls als Betroffene/r selbst vorgehen,sich disziplinieren und sich von solchen Gedanken und Wünschen trennen muss,wie zb. eben der Drang Sachen zu praktiken die verboten,Haram sind.Innerhalb des Erlaubten muss der Mann die Frau,und die Frau dem Mann aber vor Zina schützen auch (und das ist es worum es geht,was vielen einfach nicht gefällt) wenn man grad keine Lust hat.Der Fall denn du schilderst ist in der Praxis wohl eher selten schätze ich wa Allahu Alem,da sich wohl eben mit der Zeit alles einspielt sozusagen.Ausserdem wird ein Ehemann der um das wohlergehen seiner Gefährtin bemüht ist,der Sie glücklich sehen will von sich aus darauf badacht sein von ihr nichts über das hinnaus zu fordern was gut für die Ehe ist.Wenn man als Ehemann sieht das es zuviel wird für die Ehefrau sind erstmal Gespräche nötig um einen Lösungsweg zu finden.Eine Lösung wäre es wie gesagt das der Mann eine zweite Frau heiratet,eine andere wäre es wenn Er sich einfach mehr diszipliniert wenn dies möglich ist denn wie gesagt von seinem Partner mehr zu fordern als dieser zu leisten vermag ist sicherlich nicht im Sinne des Islam.

Zitat:2. Wollte nicht auf Ehrenmorde eingehn,weil mich dieses durch die Medien erfundenen Wort nervt und ich im keinsten mit dem Islam verbinde.ABer um ehrlich zu sein,könnte ich mir vorstellen,dass dies als Grundlage dient,für Leute die Ihren Glauben falsch praktizieren u ausleben u es daher zu solchen Taten kommt.Sicherlich darf man viele Menshcen nicht als Quelle nehmen aber doch momentan besteht bei mir noch der Eindruck,dass die Ehre der Familie,des Mannes auf den Schultern der Frau liegt,was hier und da zu erhlosem Verhalten der Männer führt. ICh gehe davon aus, dass das Hüten der Ehre auch für dem Mann gilt, richtig?
Natürlich,beide sollen nichts von ihren Geheimnissen anderen Preissgeben,und sollchen sich natürlich auch nicht betrügen,wie die Uthki mit dem Nick hatice schrieb,Haram ist für beide Haram.Wegen Ehrenmord,da gibt es einen sehr interessanten Hadith den der Akhi Abu Hamza in einem Vortrag nannte,leider habe ich daher die Quelle nicht.Sinngemäss geht es dadrum das ein Sahaba fragt ob er sozusagen gegen seine Ehefrau vorgehen dürfe,sie töten dürfe wenn er sie beim Zina,also bei der Ausführung erwischt,die Antwort ist Nein,denn du brauchst 4 Zeugen.Die Todesstrafe bei Zina ist eben nur dafür wenn öffentlich zu Unzucht aufgerufen wird,wenn es so gescheit das mindestens 4 Zeugen es direkt sehen können.Mit dem Ehrenmord was nur zu gerne von den Islamhassern gegen uns verwendet wird hat es nichts zutun.

Zitat:Bitte um ne ERklräung von:
"Es ist keiner Frau erlaubt zu fasten, wenn ihr Ehemann zugegen ist, außer mit seiner Erlaubnis."

Das hängt wieder mit der ersten Antwort zusammen,wenn der Mann sich seiner Frau auf körperliche Art nähern will geht das nicht wenn Sie fastet,daher muss er es billigen.Stell dir zb. vor der Mann kommt von einer langen Reise,für nur wenige Tage nachhause und die Frau fastet gegen seinen Willen,er wird sich dann eben nicht mit ihr zusammen vor Zina schützen können.Es geht genau in die gleiche Richtung wie der Hadith den ich beim letzten Post angegeben hatte wo der Fall umgekehrt war.

@ Uthki hatice,
Bacim der User mit dem Nick Kezorm ist ein Nichtmuslim,daher ist Er nicht deine Schwester,aber das wäre Er auch nicht wenn Er ein Muslim wäre da...genau "Es ist ein Junge" ^^

Fremder schrieb:Salam

ihr seit super, da brauch ich ja ncihts mehr dazu zu sagen....solche user mag ich :))

Wasalam

Auch von mir Jazakallahu Khairan Akhi

mfg,
IbnAdam
  


Nachrichten in diesem Thema
Die dem Ehemann zustehenden Rechte - von Nourschams - 23-09-2008, 01:28 PM
RE: Die dem Ehemann zustehenden Rechte - von Kezorm - 23-09-2008, 02:44 PM
RE: Die dem Ehemann zustehenden Rechte - von IbnAdam - 23-09-2008, 03:06 PM
RE: Die dem Ehemann zustehenden Rechte - von hatice - 23-09-2008, 05:25 PM
RE: Die dem Ehemann zustehenden Rechte - von Kezorm - 23-09-2008, 07:51 PM
RE: Die dem Ehemann zustehenden Rechte - von hatice - 23-09-2008, 08:37 PM
RE: Die dem Ehemann zustehenden Rechte - von IbnAdam - 23-09-2008, 09:06 PM
RE: Die dem Ehemann zustehenden Rechte - von Kezorm - 23-09-2008, 09:21 PM
RE: Die dem Ehemann zustehenden Rechte - von IbnAdam - 24-09-2008, 12:57 AM

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