Legst dich mit der falschen an.
Ne Spass, weißt doch, hab dich lieb. =)
Mich würde aber trotzdem interessieren, was die anderen Rechtsschulen dazu sagen. In der einen Fatwa stand ja, dass dies die Ansicht von der hanbalitischen Rechtsschule ist und die Meinung einiger Sahaba radiyAllahu anhum.
Weiß jemand, wie es in den anderen Rechtsschulen aussieht?