05-10-2008, 02:18 PM
Ich habe folgende Frage schon einmal reingestellt, bekam aber keine Antwort.
In der Koranstelle, wo das mit der Zeugenaussage der Frau steht, geht es ja um das Ausleihen von Dingen...soviel ich weiß, bitte bessert mich aus, wenn ich was falsch geschrieben hab.
Gilt das also nur in diesem Fall, oder auch bei anderen Belangen?
Ich kann mir zB. kaum vorstellen, dass wenn zB. ein Mord/Diebstahl begangen wird und es "nur" EINE Frau gesehen hat, ihre Zeugenaussage nicht gilt??????? Soll es dann heissen, nein wir brauchen zwei Frauen, sonst können wir den Täter nicht beschuldigen?
Ein Autounfall - eine Zeugin - ungültig?????
Also, irgendwelche bestimmten Regelungen muss es da geben.