06-10-2008, 06:59 AM
dieGläubige schrieb:Darf man einen Schuldtag einfach brechen so einfach ohne bestimmten Grund?
Zum Beispiel die Familie sitzt grad gemütlich zusammen und sie fordern dich auf, aufzuhören und mitzuessen. Was man bei freiwilligen Fastentagen ja dann darf.
Den Schuldtag bestimme ich auch freiwillig, aber darf ich diesen dann auch brechen und ihn damit auf einen anderen Tag verschieben?
liebe Schwester,
Deine Pflichtramadantage, welche du nachholen musst, darfst du nicht brechen, wie man es bei den freiwilligen Fastentagen tun kann, denn mit einer Pflicht darf nicht willkürlich umgegangen werden.
So wie du niemals das Fasten während des Ramadans einfach so brechen darfst (außer mit legitimem Grund wie Reise oder schwerer Krankheit) genauso darfst du dieses Pflichtfasten, welches du außerhalb des Ramadan nachholst, nicht brechen!
Die anderen Fragen wurden ja schon im Fatwa beantwortet.