09-10-2008, 06:53 PM
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Die Frage:
Darf man Kosmetika bzw. Mundhygienemittel benutzen, in welchen Alkohol vorhanden ist, wie z.B. Odol Mundwasser?
Die Antwort:
Insofern es sich um Ethanol (Äthanol) handelt, ist es verboten. Es gibt jedoch auch andere Alkohole, die dann mit Zusatzbezeichnungen versehen werden, wie etwa: Methylalkohol etc. Diese sind chemisch gesehen Alkohole, fallen aber, solang sie nicht berauschend oder giftig sind, nicht unter die islamische Definition Alkohol.
Da es sich bei den Mundwassern aber um Ethanol handelt, ist es verboten.
Der Grund liegt darin, dass der Alkohol in den Mund eingeführt wird. Alkohol verdampft rasch und wirkt schnell. Daher ist beim Gebrauch von Mundwassern die Gefahr der Alkoholeinnahme so groß, dass es verboten ist. Es stellt sich natürlich auch die Frage, wie hoch der Alkoholanteil in den Mundwassern ist, wobei zu erwähnen ist, dass schon sehr geringe Mengen Alkohol wirksam sind und bei der Inhaltsangabe sehr geringe Mengen gar nicht angegeben werden. Diese Mundwässer sind auch nicht medizinisch notwendig, weshalb kein Ausnahmefall in Erwägung zu ziehen wäre. Aber selbst dann wäre es nicht erlaubt, da es Mundwasser ohne Alkohol gibt.
Hierbei wurde nicht berücksichtigt, dass manche Rechtsschulen Alkohol an sich als unrein ansehen. Wer diese Meinung vertritt darf allein schon aus diesem Grund diese Art von Mundwasser nicht verwenden.
Allerdings gibt es auch Mundwasser ohne Alkohol. Daher gibt es eine Alternative.
Bei anderen Kosmetika gibt es Meinungsverschiedenheiten, je nach dem, ob die Meinung vertreten wird, dass Alkohol an sich unrein ist oder nicht. Alle Kosmetika, welche an Schleimhäuten verwendet werden oder sonst irgendwie in den Blutkreislauf gelangen, sind sowieso wie Mundwasser zu behandeln, da hier Alkohol eingenommen wird.
Und Allah weiß es am besten
www.islam-fetwa.de
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Inshallah ist das oke , wenn man die Meinung vertritt, dass das Alkohol an sich nicht unrein ist.