26-10-2008, 09:58 PM
Bissmillah
Assalamu aleykum
Ich glaube, die Schwester meint wenn man im Namen ALLAHS für jemanden was macht und nicht im Namen einer Person, das wäre dann Schirk (Beigesellung). Aber das was die Schwester meint ist was anderes. Man darf für Verstorbene Menschen nur zwei Dinge machen, das ist Du´3a zu ALLAH teala und spenden, die Frage ist ob das Schlachten eines Tieres auch dazu gehört, ich habe mal was darüber gehört, habe jedoch den Dalil vergessen inschaALLAH erkundige ich mich, was das angeht. Kheyr inschaALLAH
Salam aleykum
Assalamu aleykum
Ich glaube, die Schwester meint wenn man im Namen ALLAHS für jemanden was macht und nicht im Namen einer Person, das wäre dann Schirk (Beigesellung). Aber das was die Schwester meint ist was anderes. Man darf für Verstorbene Menschen nur zwei Dinge machen, das ist Du´3a zu ALLAH teala und spenden, die Frage ist ob das Schlachten eines Tieres auch dazu gehört, ich habe mal was darüber gehört, habe jedoch den Dalil vergessen inschaALLAH erkundige ich mich, was das angeht. Kheyr inschaALLAH
Salam aleykum