Abu Sa`id Al-Khudriy, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete:
Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: Die Gesamtwaschung des Körpers (Ghusl) am Freitag ist jedem Volljährigen Pflicht! Nummer des Hadith im Sahih Muslim [Nur auf Arabisch]: 1397