02-11-2008, 06:00 PM
Amira schrieb:
Ich habe das hier gefunden:
Kapitel: Erklärung für die Erlaubnis, im stehen zu trinken, und dass es vorzuziehen ist, im Sitzen zu trinken
Ibn Umar ® sagte: "Zur Zeit des Gesandten Allahs (s) kam es (oft) vor, dass wir im Gehen aßen und im stehen tranken." (At-Tirmidhi)
Dies ist ein guter und gesunder Hadith (hasan sahih).
[Riyad us-Salihin Nr. 769]
Kapitel: Die Getränke
Ibn Abbas, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete:
Ich gab dem Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, Zamzam-Wasser zu Trinken. Da trank er im stehen.
[Sahih muslim Nr. 3776]
Hier wird das trinken im stehen erlaubt, ist aber auf das Zamzam wasser bezogen, so wie ich es verstanden habe. Bitte um Aufklärung wenn ich falsch liege.
Denn hier wird es dann verboten:
Kapitel: Erklärung für die Erlaubnis, im stehen zu trinken, und dass es vorzuziehen ist, im Sitzen zu trinken
Anas ® berichtet, dass der Prophet (s) verboten hat, im stehen zu trinken. Da sagte Qatada: Wir fragten Anas: "Und beim Essen?" Und er antwortete: "Dies ist noch schlimmer." (Muslim)
Nach einer anderen Version bei Muslim hat der Prophet (s) gerügt, im stehen zu trinken.
[Riyad us-Salihin Nr. 771]
dazu hab ich auch gestern eine Fatwa gehabt aber ich hab sie nicht gepostet weil sie was von stehen sagt aber ob man das auch auf gehen beziehen kann allahu alem
aber wir machen uns zu viele sorgen find ich
essen beim gehen haram?
subhanallah also das ist das erste mal das ich sowas überhaupt gehört hab also ich mein die frage
und was wegen den zwei Sachen sind wegen trinken
stand in der Fatwa das beides erlaubt ist aber im sitzen zu trinken vorzuziehen ist und es wurde so erklärt das der gesandte Allaahs (Frieden und Segen Allaahs auf ihm) im stehen getrunken hat damit er zeigt das es nicht ganz verboten ist oder so Allaahu 3alem ob ich das noch richtig im Kopf hab ich werde die fatwa suchen und sie dann hier posten und vielleicht auch gleich mit übersetzen inshallaah