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[Suche] Hadith über Du'a
#5
Die Schwäche des Hadith, der das Bestreichen des Gesichts mit den Händen nach dem Du'a (Bittgebet) erwähnt
aus: Invaa' al-Ghaliil (2/178-182) von Schaikh al-Albaani


1) "Wenn der Prophet (s.a.s.) seine Hände zum Du'a erhob, senkte er sie nicht eher wieder, bevor er mit ihnen über sein Gesicht gestrichen hatte." Da'iif (Schwach). Überliefert von Tirmidhi (2/244) & Ibn 'Asaakir (7/12/2) über: Hammaad ibn 'Isa al-Juhani von Hanzalah ibn Abi Sufyaan al-Jamni von Saalim ibn 'Abdullah von seinem Vater von 'Umar ibn al-Khattaab, der sagte: ...

Tirmidhi sagte danach: "Dies ist ein sahih ghariib Hadith. Wir kennen ihn nur als einen Hadith von Hammaad ibn 'Isa, weil er ihn allein überliefert hat; er hat wenige Ahadith, aber die Leute haben von
ihm berichtet."

Wie auch immer, dieser Überlieferer ist schwach, wie in Taqriib von Ibn Hajar steht, der über ihn in Tahdhiib sagt:

"Ibn Ma'iin sagte: "Ein guter Schaikh" ; Abu Haatim agte: "Schwach bei den Ahadith"; Abu Dawud sagte: "Schwach, er überliefert munkar Ahadith"; Haakim und Naqqaasch sagten: "Er überliefert
erfundene Ahadith von Ibn Juraij und Ja'far as-Saddiq." Er wurde von Daaraqutni für schwach erklärt.
Ibn Hibbaan sagte: "Er berichtet Dinge, die verkehrt sind, von Ibn Juraij und 'Abdul 'Aziiz ibn 'Umar ibn 'Abdul 'Aziiz, so daß es denen, deren Fach dies ist, scheint, als sei er glaubwürdig, es ist nicht
erlaubbar, ihn als Beweis zu benutzen." Ibn Maakuulaa sagte: "Sie erklären seine Ahadith für schwach."

Folglich ist das Ansehen dieses Überlieferers sehr schwach, deshalb können seine Ahadith nicht auf den Rang des hasan angehoben werden, geschweige denn sahih!


Ein ähnlicher Hadith:

"Wenn der Prophet (s.a.s.) Du'a machte und seine Hände erhob, strich er mit seinen Händen über sein Gesicht."

Da'iif..(Schwach). Abu Dawud (1492) von Ibn Lahii'ah von Hafs ibn Hischaam ibn 'Utbah ibn Abi Waqqaas von Saa'ib ibn Yaziid von seinem Vater.

Dies ist ein schwacher sanad, weil Hafs ibn Hischaam unbekannt ist und wegen der Schwäche von Ibn Lahii’ah (vgl. Taqriib a1-Tahdhiib)

Dieser Hadith kann durch die beiden Überliefererketten zusammengenommen nicht gestärkt werden, wegen der ernstzunehmenden Schwäche der ersten, wie wir gesehen haben.


2) "Wenn du Allah anrufst, dann bitte mit deinen Handflächen und bitte nicht mit deinen Handrücken und wenn du fertig bist, streiche mit ihnen über dein Gesicht."

Da'iif (Schwach). Überliefert von Ibn Maajah (1181, 3866), Ibn Nasr in Oiyaam al-Lail (S. 137), Tabaraani in al-Mu jam al-Kabiir (3/98/1) & Haakim (1/536) von Salih ibn Hassaan von
Muhammad ibn Ka'b von Ibn 'Abbaas (r.a.) als marfnu'.

Dies ist ein schwacher sanad, weil Ibn Hassaan munkar bei den Ahadith ist, wie Bucharyy sagte; Nasaa'i sagte: "Er ist bei den Ahadith aufgegeben", Ibn Hibbaan sagte: "Er hatte weibliche Sänger
und hörte Musik, und er pflegte erfundene Ahadith unter Berufung auf zuverlässige Überlieferer zu berichten"; Ibn Abi Haatim sagte in Kitaab al- 'Hai (2/351): "Ich fragte meinen Vater (d.h. Abu
Haatim al-Raazi) über diesen Hadith, er sagte dazu: munkar."

Ibn Hassaan wurde unterstützt von 'Isa ibn Maimuun, der ihn auch von Muhammad ibn Ka'b berichtete, als überliefert von Ibn Nasr. Wie auch immer, dies verändert gar nichts, weil Ibn Maimuun ähnlich schwach ist: Ibn Hibbaan sagte: "Er berichtete Ahadith, die alle erfunden waren"; Nasaa'i sagte: "Unglaubwürdig."
Dieser Hadith von Ibn 'Abbaas wird auch von Abu Dawud (1485) überliefert und von ihm Baihaqi (2/212) über: 'Abdul Malik ibn Muhammad ibn Aiman von 'Abdullah ibn Ya'quub ibn Ishaaq von
jemanden, der ihn von Muhammad ibn Ka'b berichtete, der Wortlaut ist:

"Bedeckt nicht eure Mauern. Derjenige, der ohne seine Erlaubnis in das Letzte seines Bruders blickt, wahrlich der blickt ins Feuer. Bitte Allah mit deinen Handflächen, nicht mit ihren Rücken und wenn du fertig bist, streiche mit ihnen über dein Gesicht."

Dies ist ein schwacher sanad. 'Abdul Malik wurde von Abu Dawud für schwach erklärt; er beinhaltet auch den Schaikh von 'Abdullah ibn Ya'quub, der ungenannt ist und daher unbekannt - möglicherweise könnte es Ibn Hassaan oder Ibn Maimuun sein, einer der beiden oben erwähnten.
Der Hadith wurde auch von Haakim (4/270) überliefert über Muhammad ibn Mu'aawiyah, der sagte, daß Masaadif ibn Ziyaad al-Madiini ihm erzählte, er habe ihn von Muhammad ibn Ka'b al-Qurazi
gehört. Dilahabi folgte ihm und betonte, daß ibn Mu'aawiyah von Daaraqutni als Lügner bezeichnet wurde, daher sei dieser Hadith verfälscht.

Abu Dawud sagte über diesen Hadith. "Dieser Hadith wurde über mehr als einen Weg unter Berufung auf Muhammad ibn Ka'b berichtet, sie sind alle kraftlos."

Das Heben der Hände beim Qunuut wegen eines Unheils ist vom Gesandten Allahs (s.a.s.) so in seinem Du'a gegen die Götzendiener, die siebzig Rezitatoren töteten, etabliert worden -überliefert von Imam Ahmad (3/137) & Tabaraani in Al-Mu'jam as-Saghiir (S. 111) als der Hadith von Anas mit einem sahih sanad. Ähnliches im Qunuut des Witrgebets ist von 'Umar und anderen bewiesen. Wie auch immer, da das Bestreichen des Gesichts nach dem Du'a al-Qunuut weder vom Propheten (s.a.s.) noch von seinen Gefährten überliefert wurde, ist es zweifellos eine Bida'.

Was das Bestreichen des Gesichts außerhalb des Gebets angeht, so gibt es nur diese beiden Ahadith, es ist wegen der ernstzunehmenden S chwäche, die in ihren Überliefererketten gefunden wurden, nicht
richtig zu sagen, daß sie sich gegenseitig einer den anderen auf den Rang des hasan bestärken, wie es Manaawi tat. Dies ist der Grund, warum Imam Nawawi in Majmiiu' sagte: "Es wird nicht empfohlen",
indem er Ibn'Abd as-Salaam unterstützte, der sagte: "Nur eine ignorante Person tut das."

Die Ansicht, daß das Bestreichen des Gesichts nach dem Du'a nicht empfohlen wird, wird durch die Tatsache bekräftigt, daß es viele glaubwürdige Ahadith über das Heben der Hände beim Bittgebet gibt
und in keinem davon ist das Bestreichen des Gesichts erwähnt, dies zeigt -inscha'llah- daß es unannehmbar und nicht empfehlenswert ist.


Aus dem Buh: Das Gebet des Propheten aleyhiselatu we selam, von SHakh a-Albani rahimehullah
  


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