12-04-2008, 10:28 PM
Selam alaikum
Ich habe in einem anderem Forum folgenden Eintrag gelesen:
Als Koranvers von großer rechtlicher wie gesellschaftlicher Tragweite ist hier z. B. Sure 4,34 zu nennen: "Die Männer stehen über den Frauen, weil Gott sie vor diesen ausgezeichnet hat und wegen der Ausgaben, die sie von ihrem Vermögen gemacht haben. Und die rechtschaffenen Frauen sind demütig ergeben (oder: gehorsam)...". Und ähnlich Sure 2,228: "Die Männer stehen eine Stufe über ihnen." Muslimische Theologen kommentieren diese Verse in aller Regel traditionell: "Männer und Frauen haben als Menschen nicht denselben Wert"7. Der berühmte Koranausleger Ibn Kathir erläutert Sure 4,34 mit den Worten: "Männer sind Frauen überlegen, und ein Mann ist besser als eine Frau."8 Insbesondere aus Sure 4,34 werden zwei Grundkomponenten des islamischen Eherechts abgeleitet, die als Garanten von Gerechtigkeit und Stabilität im Familienleben betrachtet werden: Die Überordnung des Mannes über die Frau, begründet damit, dass Gott den Mann über die Frau gestellt hat (Sure 2,228 ), sowie damit, dass der Mann "Ausgaben" für die Frau hat (4,34). Diese "Ausgaben" beziehen sich nach weitgehend übereinstimmender Auffassung auf die Pflicht des Mannes zum Unterhalt seiner Frau, während sie ihm "demütig ergeben" oder "gehorsam" zu sein hat (4,34). Dieser Gehorsam wird in erster Linie auf den Bereich der Sexualität bezogen, denn der Mann erwirbt mit Abschluss des Ehevertrages und Aufnahme der Unterhaltszahlungen das Recht auf den Körper seiner Frau (vgl. Sure 2,223; 2,187) Unter Bezug auf Sure 4,34 subsumiert z. B. T. Akinola Aguda die gängige Ansicht muslimischer Theologen: "Nach diesem Vers soll eine Ehefrau ihrem Mann immer zur Verfügung stehen, wenn er es wünscht."9 Die beiden Säulen des islamischen Eherechts lauten also "Unterhalt" und "(sexueller) Gehorsam".
Ich bitte um Stellungnahme
Ma asalaama
Ich habe in einem anderem Forum folgenden Eintrag gelesen:
Als Koranvers von großer rechtlicher wie gesellschaftlicher Tragweite ist hier z. B. Sure 4,34 zu nennen: "Die Männer stehen über den Frauen, weil Gott sie vor diesen ausgezeichnet hat und wegen der Ausgaben, die sie von ihrem Vermögen gemacht haben. Und die rechtschaffenen Frauen sind demütig ergeben (oder: gehorsam)...". Und ähnlich Sure 2,228: "Die Männer stehen eine Stufe über ihnen." Muslimische Theologen kommentieren diese Verse in aller Regel traditionell: "Männer und Frauen haben als Menschen nicht denselben Wert"7. Der berühmte Koranausleger Ibn Kathir erläutert Sure 4,34 mit den Worten: "Männer sind Frauen überlegen, und ein Mann ist besser als eine Frau."8 Insbesondere aus Sure 4,34 werden zwei Grundkomponenten des islamischen Eherechts abgeleitet, die als Garanten von Gerechtigkeit und Stabilität im Familienleben betrachtet werden: Die Überordnung des Mannes über die Frau, begründet damit, dass Gott den Mann über die Frau gestellt hat (Sure 2,228 ), sowie damit, dass der Mann "Ausgaben" für die Frau hat (4,34). Diese "Ausgaben" beziehen sich nach weitgehend übereinstimmender Auffassung auf die Pflicht des Mannes zum Unterhalt seiner Frau, während sie ihm "demütig ergeben" oder "gehorsam" zu sein hat (4,34). Dieser Gehorsam wird in erster Linie auf den Bereich der Sexualität bezogen, denn der Mann erwirbt mit Abschluss des Ehevertrages und Aufnahme der Unterhaltszahlungen das Recht auf den Körper seiner Frau (vgl. Sure 2,223; 2,187) Unter Bezug auf Sure 4,34 subsumiert z. B. T. Akinola Aguda die gängige Ansicht muslimischer Theologen: "Nach diesem Vers soll eine Ehefrau ihrem Mann immer zur Verfügung stehen, wenn er es wünscht."9 Die beiden Säulen des islamischen Eherechts lauten also "Unterhalt" und "(sexueller) Gehorsam".
Ich bitte um Stellungnahme
Ma asalaama