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Produkte von Wiesenhof Halal Zertifiziert
#3
Iman schrieb:Assalamu Alaikum wa Rahmatullah wa Barakatuh,
bei der Salmi mit Pfefferrand mußt Du allerdings aufpassen, da steht auf der Rückseite bei Inhalt: Speisegelatine.

Das ist der ring um der Salamie der den Pfeffer hält!

Hier eine Email von denjenigen die Wiesenhof Zertifizeiren, in der es darüber geht wie Wiesenhof schlachtet.

Ve aleyküm selam,



Das Europäische Halal Zertifizierungsinstitut (EHZ) ist eine Non-Profit-Organisation und wird vom Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland (ca. 514 Mitgliedsmoscheen) und vom Bündnis der islamischen Gemeinden in Norddeutschland e.V. (BIG e.V.) getragen. BIG e.V. ist Mitglied bei Islamrat mit 17 Moscheen.

Das EHZ berät die Lebensmittelindustrie, prüft deren Produkte und Produktionssysteme und zertifiziert sie, wenn diese die islamischen Halal-Richtlinien, die vom Gelehrtenrat des EHZ, basierend auf Kur’an und Sunnah aufgestellt wurden, erfüllen.

Unser Ziel ist es den Muslimen eine gesicherte und glaubwürdige Zertifizierung von Halal-Produkten nach islamischen Richtlinien anzubieten. Wir möchten den Muslimen das Einkaufen von kontrollierten Halal-Produkten (nicht nur Fleischprodukte) aus jedem Supermarkt in großer Anzahl und Vielfalt ermöglichen und einfach machen.

Damit auf dem Markt eine große Anzahl von kontrollierten Halal-Produkten angeboten werden kann, zertifizieren wir die Betriebe (in der Zeit der Massenproduktion bzw. –schlachtung) nach den Mindestbedingungen (= Muss-Bedingungen laut dem Koran und Sunnah, Fetwa) des Islam. Diese sind nicht verhandelbar und müssen eingehalten werden. Jedoch ist dem Taqwa keine Grenze zu setzen.

Aus diesem Grund möchten wir Sie auf den islamischen Lebensmittelgrundsatz aufmerksam machen, die Ihnen sicherlich bekannt ist. Im Islam gilt folgender Regel:

„Was nicht definitiv verboten ist, ist erlaubt (halal).“

Das heißt, dass nur jene Dinge zum Verzehr verboten sind, die laut Koran und Sunna für Verboten erklärt wurden.

Die folgenden Rohstoffe sind laut Kur’an (siehe Sure Maide (5), Ayet: 3) Haram (verboten, nicht erlaubt) und für den Verzehr durch Muslime verboten:

Å¡ Fleisch von erlaubten Tieren (zB nur reine Pflanzenfresser, wie Schafe, Kühe, Geflügel, etc.), die nicht Halal geschlachtet wurden,

Å¡ Fleisch von verendeten Tieren,

Å¡ Schweinefleisch,

Å¡ Fleisch von Raubtieren mit Fangzähnen und Raubvögeln mit Krallen,

Å¡ Blut,

Å¡ Alkohol als Genussmittel in jeglicher Form und Konzentration ist absolut verboten und kompromisslos HARAM.



Halal-Schlachtung in den von uns halal-zertifizierten Betrieben

Eine Halal-Schlachtung ist vollzogen, wenn ein im Islam erlaubtes Tier (zB ein Schaf oder Hähnchen) am Hals mit etwas Scharfes (außer Nägel und Knochen) von einem Muslim unter Ausrufung der Name Allah’s (c.c.) geschlachtet wird. Hierbei ist es sehr wichtig, dass das Tier während der Entbluteschnitt am Leben ist. Durch den Schnitt müssen am Hals mind. 3 von 4 Röhren (2 x Schlagadern, Speise- und Luftrohr) durchtrennt werden. Damit die Schlachtung nicht Mekruh wird, darf der Kopf während der Schlachtung nicht ganz abgetrennt werden. Eine ausreichende Ausblutung muss gewährleistet sein. Der Tod muss durch die Entbluteschnitt erfolgen.



Sollte ein Schwein von einem Muslim unter Ausrufung Allah’s Name per Hand mit einem Messer am Hals (genau nach islamischem Ritus) geschlachtet werden, wird das Schweinefleisch nicht zu halal.

Reist man einem Hähnchen den Kopf mit dem Hand, entspricht diese Art der Tötung nicht den islamischen Vorschriften.

Wie oben erwähnt, muss ein Tier durch etwas Scharfes (außer Nägel und Knochen) am Hals geschlachtet werden. Es kommt daher nicht darauf an, dass man jedes einzelne Tier per Hand schlachtet.

Die meisten Hähnchen- und Putenschlachtbetriebe schlachten die Tiere mit einem Rundmesser (ähnlich wie ein Flexmaschine). So schlachtet zum Beispiel Wiesenhof Lohne ca. 320.000 Hähnchen pro Tag.

Laut der Religionsbehörde aus der Türkei (Diyanet), Gelehrten aus dem El-Ezher Universität und den größten islamischen Organisationen in Deutschland lautet hierfür der Fetwa wie folgt:



„Es ist Pflicht, für jedes einzelne Tier den Namen Allah’s beim Halal-Schlachten zu erwähnen. Es reicht jedoch aus, beim Starten von maschineller Halal-Schlachtung von Geflügel, den Namen Allah’s anzurufen. Das Wiederholen für jedes einzelne Tier kann entfallen.“



Laut unserer Vereinbarung mit den Zertifikatnehmern (auch mit Wiesenhof) darf der Startschalter der maschinellen Halal-Schlachtung bei jedem Neustart, auch nach kurzen Pausen, nur von den muslimischen Mitarbeitern getätigt werden. Dabei muss der Name Allah’s von dem zuständigen muslimischen Mitarbeiter wiederholt werden (kein Tonband).

Die Tiere, die der maschinellen Halal-Schlachtung entkommen sind, müssen per Hand von Muslimen nachgeschlachtet werden. Hierbei muss für jedes einzelne Tier der Name Allah’s angerufen werden (kein Tonband).”



Wichtig für uns bei einer maschinellen Halal-Schlachtung ist es:

· das Rundmesser darf ausschließlich nur von Muslimen gestartet werden

· Ausruf Allah’s (c.c.) Name bei jedem Start

· 3 von 4 Röhren am Hals müssen mindestens durchtrennt werden

· die Nachschlachtung (von Tieren, die der maschinelle Schlachtung entkommen sind) darf ausschließlich nur von Muslimen durchgeführt werden



Während unseren unangekündigten Audits kontrollieren wir, ob auch die oben aufgezählten Punkte eingehalten werden. Die muslimischen Mitarbeiter, die für die Halal-Schlachtung zuständig sind, werden von uns bei jeder Audit (3-4-mal im Jahr) auf ihre große Verantwortung aufmerksam gemacht. Sie sind diejenigen, die jeden Tag Vorort sind. Sie haben unsere, wir haben ihre Kontaktdaten, so dass sie uns jederzeit anrufen können, sollte mal etwas nicht stimmen. Außerdem sind die Vorarbeiter und Schichtführer darauf hingewiesen.
  


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RE: Produkte von Wiesenhof Halal Zertifiziert - von CaMaTa - 21-11-2008, 08:32 PM

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