Die Aussage im Koran (in 24:31): "sie sollen (...) ihren Schmuck(1) nicht offen tragen zeigen, außer dem, was sichtbar ist (2)"
ist in der
Übersetzung von Frank Bubenheim mit folgenden Fußnoten kommentiert:
(1): Diejenigen Körperteile, an denen sie Schmuck tragen.
(2): "Das heißt was unbedingt sichtbar sein muss: Das sind
Gesicht,
Hände (...)".
Alle anderen Körperteile der Frau gehören ohne Frage zur Aura.