31-01-2009, 07:20 PM
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31-01-2009, 10:59 PM von saliha66.)
liebe Schwester Samira,
Als Erstes möchte ich Dir zu Deiner Konvertiertung gratulieren und ich bitte Allah darum, dass Er Dich rechtleiten möge, so wie Er auch uns alle rechtleiten möge und unsern Iman stärken möge.
Die Frage über die Gehorsamkeit dem Ehemann gegenüber ist eine berechtigte Frage, die Dir nicht peinlich zu sein braucht, vielmehr zeigt es doch Deine Wissbegier in Sachen der richtigen Ausübung Deiner Religion, welches wiederum ein lobenswertes Verhalten ist.
Zu der Frage der Gehorsamkeit schicke ich Dir im Anhang den Artikel über die Pflichten und Rechte zwischen Ehemann und Ehefrau im Islam. Das wird schon viele Deiner Fragen beantworten.
Grundsätzlich solltest Du wissen, dass es eines der Rechte des Ehemannes ist, dass seine Frau nur mit seiner Erlaubnis das Haus verlässt, weil er für sie verantwortlich ist und sie beschützen muss. Das bedeutet aber nicht, dass sie ihn nun vor jedem Gang nach draussen wie eine Sklavin anbetteln muss, vielmehr wird sie in der Ehe schnell feststellen, welche Rausgänge er grundsätzlich billigt, etwa z.b. dass sie einkaufen geht, oder dass sie ihre Familie besucht, oder dergleichen, und sie werden sich untereinander einig, so dass sie nicht jedes Mal extra fragen muss. Wenn die gläubige Ehefrau weiss, dass das Haus für sie besser ist, als alles andere draussen, sogar das Gebet zu Hause ist für sie besser als das Gebet in der Moschee (obwohl der Ehemann seiner Frau keinen Moscheegang verbieten darf), wird sie ihre "Rausgänge" auf die notwendigen Dinge beschränken, oder sie mit ihm zusammen unternehmen.
Und eine Ehe, welche auf Liebe basiert (und das sollte sie, deshalb braucht die Frau einen Waly, um eine Ehe schließen zu können, damit sie nicht vorschnell und aus dem Bauch heraus den falschen Mann heiratet, und damit ihr Waly den potentiellen Ehekandidaten vorher eingehendst prüft), sollte nicht auf der Grundlage von "Herr und Sklavin" geführt werden, vielmehr sind sich beide ein Gewand füreinander, sie ergänzen sich und der Mann wird seine Frau auch um Rat fragen, usw. Und wenn er sie liebt, wird er ihr nicht ohne Grund den Besuch ihrer Familie verbieten, da er als Gläubiger wissen sollte, dass es zu den grundsätzlichen Dingen im Islam gehört, die Verwandtschaftsbande zu pflegen, und er würde ihr ihre Familie nicht verbieten wollen. ABER Du solltest trotzdem auch wissen, dass der Gehorsam dem Mann gegenüber Vorrang vor dem Gehorsam der Familie (den Eltern) gegenüber hat, deshalb hätte er durchaus das Recht ihr diesen Besuch zu verbieten, wenn er dafür triftige Gründe hat.
Natürlich darfst Du in der islamischen Ehe Deine Meinung sagen, und die Gleichberechtigung existiert in den zwischenmenschlichen Beziehungen, aber man sollte sich bewusst sein, dass der Mann das Oberhaupt der Familie ist, weil er der Verantwortliche ist und seine Frau und Kinder ernähren und sie in der Religion unterweisen muss.
Er dürfte ihr z.b. nicht erlauben, ohne Hijab das Haus zu verlassen, oder das Gebet oder andere religiöse Pflichten zu vernachlässigen.
Aber wo die Liebe ist, wird man sich über alle Dinge einigen können und alles besprechen können.
Bestimmte Angelegenheiten, die Dir sehr wichtig sind, und ohne die es Dir sehr schwer fallen würde, Deinem Mann zu gehorchen, kannst du vorher im Ehevertrag festhalten, so dass er sich hinterher daran halten muss, wenn er Dich mit diesen Bedingungen heiratet. Hier könntest Du dann z.b mit einbringen, dass er Dir nicht den Besuch Deiner Familie verbieten darf, oder dass er keine Mitfrau heiraten darf, wenn Du es nicht ertragen könntest, oder dass er nicht die Stadt (durch Umzug) verlassen darf, in der Deine Familie lebt, oder dergleichen andere Dinge, die Dir wichtig sind.
Dazu der Link als Beweis.
http://diewahrheitimherzen.de/forum/show...8#pid11788
(Ehevertrag Zweitfrau)
Ich hoffe, ich konnte Dir damit etwas helfen.
Möge Dir Allah einen gläubigen und rechtschaffenen Ehemann geben, Amien!
saliha66
Rechte und Pflichten von Ehemann und Ehefrau.pdf (Größe: 86.45 KB / Downloads: 1,386)
Ehevertrag, Zweitfrau.doc (Größe: 26 KB / Downloads: 344)
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Als Erstes möchte ich Dir zu Deiner Konvertiertung gratulieren und ich bitte Allah darum, dass Er Dich rechtleiten möge, so wie Er auch uns alle rechtleiten möge und unsern Iman stärken möge.
Die Frage über die Gehorsamkeit dem Ehemann gegenüber ist eine berechtigte Frage, die Dir nicht peinlich zu sein braucht, vielmehr zeigt es doch Deine Wissbegier in Sachen der richtigen Ausübung Deiner Religion, welches wiederum ein lobenswertes Verhalten ist.
Zu der Frage der Gehorsamkeit schicke ich Dir im Anhang den Artikel über die Pflichten und Rechte zwischen Ehemann und Ehefrau im Islam. Das wird schon viele Deiner Fragen beantworten.
Grundsätzlich solltest Du wissen, dass es eines der Rechte des Ehemannes ist, dass seine Frau nur mit seiner Erlaubnis das Haus verlässt, weil er für sie verantwortlich ist und sie beschützen muss. Das bedeutet aber nicht, dass sie ihn nun vor jedem Gang nach draussen wie eine Sklavin anbetteln muss, vielmehr wird sie in der Ehe schnell feststellen, welche Rausgänge er grundsätzlich billigt, etwa z.b. dass sie einkaufen geht, oder dass sie ihre Familie besucht, oder dergleichen, und sie werden sich untereinander einig, so dass sie nicht jedes Mal extra fragen muss. Wenn die gläubige Ehefrau weiss, dass das Haus für sie besser ist, als alles andere draussen, sogar das Gebet zu Hause ist für sie besser als das Gebet in der Moschee (obwohl der Ehemann seiner Frau keinen Moscheegang verbieten darf), wird sie ihre "Rausgänge" auf die notwendigen Dinge beschränken, oder sie mit ihm zusammen unternehmen.
Und eine Ehe, welche auf Liebe basiert (und das sollte sie, deshalb braucht die Frau einen Waly, um eine Ehe schließen zu können, damit sie nicht vorschnell und aus dem Bauch heraus den falschen Mann heiratet, und damit ihr Waly den potentiellen Ehekandidaten vorher eingehendst prüft), sollte nicht auf der Grundlage von "Herr und Sklavin" geführt werden, vielmehr sind sich beide ein Gewand füreinander, sie ergänzen sich und der Mann wird seine Frau auch um Rat fragen, usw. Und wenn er sie liebt, wird er ihr nicht ohne Grund den Besuch ihrer Familie verbieten, da er als Gläubiger wissen sollte, dass es zu den grundsätzlichen Dingen im Islam gehört, die Verwandtschaftsbande zu pflegen, und er würde ihr ihre Familie nicht verbieten wollen. ABER Du solltest trotzdem auch wissen, dass der Gehorsam dem Mann gegenüber Vorrang vor dem Gehorsam der Familie (den Eltern) gegenüber hat, deshalb hätte er durchaus das Recht ihr diesen Besuch zu verbieten, wenn er dafür triftige Gründe hat.
Natürlich darfst Du in der islamischen Ehe Deine Meinung sagen, und die Gleichberechtigung existiert in den zwischenmenschlichen Beziehungen, aber man sollte sich bewusst sein, dass der Mann das Oberhaupt der Familie ist, weil er der Verantwortliche ist und seine Frau und Kinder ernähren und sie in der Religion unterweisen muss.
Er dürfte ihr z.b. nicht erlauben, ohne Hijab das Haus zu verlassen, oder das Gebet oder andere religiöse Pflichten zu vernachlässigen.
Aber wo die Liebe ist, wird man sich über alle Dinge einigen können und alles besprechen können.
Bestimmte Angelegenheiten, die Dir sehr wichtig sind, und ohne die es Dir sehr schwer fallen würde, Deinem Mann zu gehorchen, kannst du vorher im Ehevertrag festhalten, so dass er sich hinterher daran halten muss, wenn er Dich mit diesen Bedingungen heiratet. Hier könntest Du dann z.b mit einbringen, dass er Dir nicht den Besuch Deiner Familie verbieten darf, oder dass er keine Mitfrau heiraten darf, wenn Du es nicht ertragen könntest, oder dass er nicht die Stadt (durch Umzug) verlassen darf, in der Deine Familie lebt, oder dergleichen andere Dinge, die Dir wichtig sind.
Dazu der Link als Beweis.
http://diewahrheitimherzen.de/forum/show...8#pid11788
(Ehevertrag Zweitfrau)
Ich hoffe, ich konnte Dir damit etwas helfen.
Möge Dir Allah einen gläubigen und rechtschaffenen Ehemann geben, Amien!
saliha66
Rechte und Pflichten von Ehemann und Ehefrau.pdf (Größe: 86.45 KB / Downloads: 1,386)
Ehevertrag, Zweitfrau.doc (Größe: 26 KB / Downloads: 344)
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