29-05-2011, 07:16 PM
Hallo Zeus,
Zuerst möchte ich dir nahelegen, dich hier im Forum vorzustellen, wie es üblich ist und vom guten Benehmen eines Menschen, bevor du deinen ersten Beitrag sendest. Ebenso wäre es vom guten Benehmen, die Forenmitglieder zu grüßen, auch wenn du kein Muslim bist. Vielen Dank für dein Verständnis.
Zu deiner Behauptung betreffend Sklavinnen, dass man sie ohne Ehevertrag sexuell benutzen darf, so möchte ich dich korrigieren und sagen, dass es so einfach damit nicht ist, wie du dir das vorstellst. Denn es ist nicht erlaubt, eine Sklavin ohne rechtmäßigen Vertrag sexuell zu genießen.
Die Sache betreffend Sklavinnen im Islam ist folgende:
Es ist im Islam nur in Kriegssituationen, wenn die Muslime einen Verteidigungskrieg gegen Ungläubige führen, erlaubt, sich im Falle eines Sieges der Muslime über die Kufaar, Kriegsgefangene von den besiegten Ungläubigen zu nehmen und sie als Sklaven zu halten. Dies gehört zur Kriegsbeute, die den Muslimen von Allah erlaubt wurde. Wenn sich nun ein Muslim eine Sklavin von den ungläubigen Kriegsgefangenen genommen hat, so gehört sie ihm erst, nachdem ein Monatszyklus vergangen ist und sichergestellt ist, dass sie nicht schwanger ist, noch verheiratet ist, und er dann einen Vertrag mit ihr eingegangen ist. Erst dann kann sie zu seiner Sklavin gezählt werden, mit der ihm von rechts wegen erlaubt ist, mit ihr sexuell zu verkehren. Wenn sie jedoch Muslima werden sollte, dann ist es ihm empfohlen, sie frei zu lassen. Danach könnte er sie heiraten.
Da aber die Sklaverei durch den Islam praktisch abgeschafft wurde, da es bei vielen Sünden als Kafaara (Ersatzleistung) galt und gilt, einen Sklaven freizulassen, gibt es die Sklaverei heute so gut wie nicht mehr. Deshalb gibt es heute kaum mehr die Möglichkeit für den Mann sich eine Sklavin zu halten.
Die einzige rechtmäßige Möglichkeit im Islam zu einer Sklavin zu kommen, war und ist, sollte dies heute in einem Krieg noch vorkommen, sich eine Ungläubige von den besiegten ungläubigen Kriegsgefangenen zu nehmen und sie nach Feststellung, dass sie weder verheiratet, noch schwanger ist, zu seiner Sklavin zu nehmen, nachdem er einen rechtmäßigen Vertrag mit ihr eingegangen ist, an den er sich halten muss. Dieser Vertrag gestattet es ihm u.a. mit ihr sexuell zu verkehren.
Die Sklaven im Islam wurden und müssen gut behandelt werden und für ihre Arbeit belohnt werden und sie wurden/werden, wenn sie Muslime wurden/werden, für gute Taten doppelt von Allah belohnt und bekamen/bekommen nur die Hälfte der Strafe für begangene Sünden.
Da es die Sklaverei heute so gut wie nicht mehr gibt, dank der praktischen Abschaffung durch den Islam mutet es einem unwissenden Muslim, sowie Nichtmuslim heute sehr komisch und unverständlich sowie ungerecht an, wenn er darüber irgendetwas liest oder hört, da er die Sklaverei mit etwas Negativem in Verbindung bringt und meint, sie wären nur Menschen 2. Klasse usw. Ebenso scheint es einer Frau als unverständlich, dass der muslimische Mann mit ihr sexuell verkehren darf, wenn er sie besitzt.
Da auch der Sklavenbesitz nur durch einen legalen Vertrag besiegelt werden kann, ähnlich eines Ehevertrags, so ergeben sich durch diesen u.a. verschiedene Rechte und Pflichten von Sklave und Besitzer, wie dies in einer jeden Art von Vertrag der Fall ist. So wie es zu den Rechten des muslimischen Ehemannes in einem Ehevertrag gehört, mit seiner rechtmäßig verheirateten Ehefrau sexuell zu verkehren, wenn er sie im Gegenzug dafür ernährt (wie es seine 1. Pflicht in der Ehe ist) so gehört es ebenso zu seinen Rechten in einem Sklavenbesitzvertrag, dass er mit seiner rechtmäßigen Sklavin sexuell verkehren darf. Dafür hat auch der Sklave oder die Sklavin verschiedene Rechte und Pflichten.
Siehe zu diesem Thema folgende Links in englisch, welche es auch in arabisch gibt, sollte Bedarf dafür bestehen:
http://www.islam-qa.com/en/ref/26067/slave
Regelungen bezgl. Sklavinnen
http://www.islam-qa.com/en/ref/12562
What is a “right hand servant”? Does the owner of a “right hand servant” have to be married?
Da wir nur Menschen mit begrenztem Verstand sind, können wir nicht immer alles und jedes der Gebote Allahs verstehen. Es genügt, wenn wir uns vergegenwärtigen, dass wir sie alle ausnahmslos akzeptieren und befolgen müssen, sofern wir mit Sicherheit wissen, dass sie von Allah kommen und dass wir keines Seiner Gebote ablehnen dürfen, wenn wir am Jüngsten Tag zu den Gewinnern zählen wollen, denn der Jüngste Tag ist wahr und wird mit 200% Sicherheit eintreffen, an dem wir für alle unsere Taten zur Rechenschaft von Allah gezogen werden.
Mögen wir alle zu denen gehören, die ins Paradies eintreten werden dürfen, Amien!
Möge Allah dich zum Islam rechtleiten, Amien!