02-08-2011, 11:29 AM
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02-08-2011, 11:41 AM von Ibn Suleyman.)
Wa aleikum selam ich hab mal dein Thema mit dem hier zusammegefügt, da wir das schon hatten.
Also :
1. Ja darfst du!
2. Wenn es unabsichtlich ist, ist dein fasten noch gültig inshallah
Ich schau noch nach einer übersetzen Fatwa inshallah
Also :
1. Ja darfst du!
2. Wenn es unabsichtlich ist, ist dein fasten noch gültig inshallah
Ich schau noch nach einer übersetzen Fatwa inshallah
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