Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Fatwa über das Feiern vom Geburtstag - gesucht!
#8
Salam_wr


Darf man den Geburtstag des Propheten feiern?
Darf man den Geburtstag des Propheten möge Allah ihn loben und Heil schenken, („al-Maulid an-Nabawī“) feiern und an Festlichkeiten teilnehmen, die für diesen Anlass organisiert wurden?



Antwort:

Das Feiern des Geburtstages des Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, („al-Maulid an-Nabawī“) ist eine Neuerung (Bidd’ah) in der Religion. Das spezifizieren von bestimmten Anbetungen, wie zum Beispiel das Lobpreisen Allahs (at-Taşbīĥ), das Danken Allahs (at-Taĥmīd), das sich zurückziehen in der Moschee (al-I’tikāf), das rezitieren des Qur`ān und das Fasten für diesen Tag ist eine Neuerung in der Religion, bei der man keinen Lohn für all diese Taten bekommt, da diese Taten vom erhabenen Allah zurückgewiesen werden.

Von ’Ā’ischah, Allahs Wohlgefallen auf ihr, wird berichtet, dass der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, gesagt hat: „Wer etwas in dieser unserer Sache neu einbringt, ihm wird diese zurückgewiesen.“[1]

Im Wortlaut von Muşlim heißt es unter der Nummer 1718: „Wer eine Tat macht, zu dem wir nicht aufgerufen haben, so wird ihm diese zurückgewiesen.“

Al-Fakahānī, möge Allah mit ihm gnädig sein, hat gesagt: „Ich kenne für diesen Geburtstag keinen Ursprung, weder im Qur`ān, noch in der Şunnah. Auch hat diese Tat kein einziger Gelehrter dieser islamischen Gemeinschaft verrichtet, die ja bekanntlich die Vorbilder in dieser Religion sind und an den Weg der Şalaf festhalten. Dieser Geburtstag ist eine Neuerung in der Religion und eine Begierde des eigenen Egos.“[2]

Der erhabene Allah hat gesagt: "Was nun der Gesandte euch gibt, das nehmt; und was er euch untersagt, dessen enthaltet euch."[3]

Scheich ’Abdul-’Azīz Ben Bāz hat gesagt: „Wäre das Feiern des Geburtstages des Propheten aus der Sicht der islamischen Rechtslehre legitim gewesen, dann hätte dies der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, seiner Nation auch gezeigt, da er derjenige unter den Menschen war, der sie am meisten belehrt hat. Nach ihm wird kein Prophet mehr kommen, der das zeigen wird, was der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, bezüglich seiner Person nicht gesagt hat, da er der Siegel der Propheten ist. Er hat den Menschen bereits gezeigt, was bezüglich seines Rechts erforderlich ist, wie zum Beispiel die Liebe zu ihm, das Befolgen seiner Lehre, das Aussprechen der Segenswünsche auf ihn und noch einige andere Dinge, die im Qur`ān und in der Şunnah deutlich gemacht wurden. Er hat seiner Gemeinschaft nie erwähnt, dass das Feiern seines Geburtstages eine Tat ist, die aus der Sicht der islamischen Rechtslehre legitime sei, sodass man damit arbeiten kann. Auch der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, selbst hat zu seinen Lebzeiten nie ein Geburtstag gefeiert. Seine Gefährten, Allahs Wohlgefallen auf sie alle, die er ja von allen Menschen am meisten geliebt hat und die seine Rechte am meisten gekannt haben, haben diesen Geburtstag nie gefeiert! Auch die rechtschaffenen Kalifen und die drei gelobten Generationen nach ihnen haben diesen Geburtstag nie gefeiert.

Glaubst du denn etwa wirklich, dass all diese besonderen Menschen es versäumt haben, das Recht des Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, zu erfüllen und somit nachlässig bezüglich dieses waren, sodass erst die späteren Nachfolger kommen mussten, um dieses Recht zu erkennen und dieses dann zu vollenden? Bei Allah, nein! Diese Aussage kann niemand machen, der einen gesunden Menschenverstand besitzt und den Rang der Gefährten und die ihrer Schüler wahrlich kennt. Wenn du, lieber Leser, nun siehst, dass der Geburtstag des Propheten , möge Allah ihn loben und Heil schenken, weder zu den Lebzeiten des Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, noch zu den Lebzeiten seiner Gefährten, noch zu den Lebzeiten ihrer Schüler gefeiert wurde, dann wisse, dass dieses eine Neuerung in der Religion ist! Es ist verboten diese Tat zu verrichten, diese Anzuerkennen oder dafür zu werben! Im Gegenteil, diese Tat muss abgelehnt und vor ihr sogar gewarnt werden!“[4]

Wer den Tag, an dem der Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, geboren wurde, ehren möchte, der soll die Alternative wählen, die uns die islamische Rechtslehre gegeben hat und montags fasten. Jedoch darf man dann nicht nur diesen einen speziellen Montag fasten, an dem der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, geboren wurde, sondern muss dann auch an anderen Montage fasten!

Von Abu Qatādah al-Anşārī, Allahs Wohlgefallen auf ihm, wird berichtet, dass er den Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, nach dem Zweck des Fastens am Montag gefragt hat. Der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sagte: „An diesem (Tag) wurde ich geboren und an diesem bekam ich die (erste) Offenbarung.“[5]

Viele sagen auch: „Ich nehme am Fest für den Geburtstag des Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, einfach nur so teil, ohne daran zu glauben, dass dieses erlaubt sei.“ Die Antwort darauf ist ganz einfach. All das, was die Menschen für dieses Ereignis an Taten bestimmen, sind verbotene Taten, die diese Neuerung festigen, da sie damit das Aufleben eines Festes bezwecken, der eine Neuerung in unserer islamischen Rechtslehre ist, indem sie Veranstaltungen organisieren, Essen dafür vorbereiten oder ähnliches.

Scheich Fawzān hat gesagt: „Es ist niemandem verborgen geblieben, dass im Qur`ān und in der Şunnah stets auf die Wichtigkeit hingewiesen wurde, dass man die Lehre Allahs und die Seines Gesandten folgen muss und sich von allen Neuerungen in der Religion fernhalten soll. Der erhabene Allah hat gesagt: "Sag: Wenn ihr Allah liebt, dann folgt mir. So liebt euch Allah und vergibt euch eure Sünden."[6]

Er hat auch gesagt: "Folgt dem, was zu euch von eurem Herrn herabgesandt worden ist, und folgt außer Ihm keinen (anderen) Schutzherren! Wie wenig ihr bedenkt."[7]

Er sagte außerdem: "Und (Er hat euch anbefohlen): Dies ist mein Weg, ein gerader. So folgt ihm! Und folgt nicht den (anderen) Wegen, damit sie euch nicht von Seinem Weg auseinanderführen!"[8]

Der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, hat gesagt: „Wahrlich, das beste Wort ist das Wort Allahs; der beste Weg ist der Weg Muĥammads. Die schlechteste Sache ist die Neuerung in der Religion.“

Der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, hat auch gesagt: „Wer in dieser unserer Sache etwas einbringt, was zu diesem nicht gehört, so wird ihm diese zurückgewiesen.“

In der Version von Muslim heißt es: „Wer eine Tat macht, zu dem wir nicht aufgerufen haben, so wird ihm diese zurückgewiesen.“

Das, was die Menschen an Neuerungen in der Religion eingebracht haben, ist das Feiern zum Gedenken an den Geburtstag des Propheten im Monat Rabī’ al-Awal. Sie haben dabei verschiedene Arten und Weisen bezüglich des Feierns entwickelt:

Einige von ihnen versammeln sich alle zusammen an diesem Tag und lesen dann gemeinsam die Geschichte über die Geburt des Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, oder halten bezüglich dieser eine Rede oder tragen Gedichte vor. Einige von ihnen bereiten Essen und Süßwaren für diesen Tag vor, um sie dann an die Anwesenden zu verteilen. Andere machen an diesem Tag „Qiyām“ in der Moschee oder auch zu Hause. Einige gehen da sogar noch viel weiter, indem sie verbotene Dinge in ihren Festen einbringen, wie das sich vermischen von Männern und Frauen, das Tanzen und das Singen oder das Erflehen des Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, um Hilfe oder ähnliches.

All diese Dinge, in der Vielfältigkeit ihrer Arten und Farben und in ihrer Absicht, ist eine Neuerung (Bidd’ah) in der Religion, die strikt verboten ist und die im Laufe der Jahre nach den segenreichen Generationen in die Religion neu eingebracht wurden.

Der erste, der dieses in die Religion neu eingeführt hat, war der siegreiche König Abū Şa’īd Kaukabūrī, König von „Irbalah“, Ende des sechsten Jahrhunderts oder Anfang des siebten Jahrhunderts nach der Auswanderung (dreizehntes Jahrhundert n.Ch.), so wie es die Historiker, wie Ibn Kathīr, Ibn Khalkan und andere geschildert haben. Abū Schama hat gesagt: „Er war der erste, der dies auf al-Mūşal von Scheich ’Ummar Ibn Muĥammad al-Millah, einer der bekannten Rechtschaffenen, getan hat, welches dann die Leute aus „Irbalah“ und auch anderswo als Vorbild nahmen.“

Al-Ĥāfidh Ibn Kathīr hat in seinem Buch „al-Bidāyah“ in der Biographie von Abu Şa’īd Kaukabūrī gesagt: „Er hat den edlen Geburtstag des Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, im „Rabi’ al-Awal“ festgelegt und diesen dann pompös gefeiert […]. Aş-Şabt hat gesagt, dass einige, die an den Festlichkeiten teilgenommen haben erzählt haben, dass der König an diesem Tag fünftausend gegrillte Schafe, zehntausend Hühner, hunderttausend Schüsseln und dreißigtausend Teller an Süßwaren verteilt hat und dass er für die Sufis Musik von Mittag, bis in die frühen Morgenstunden spielen ließ, bei denen er selbst mit ihnen tanzte.“[9] “[10]

Das „Harmloseste“, womit diese Neuerer diesen Tag aufleben lassen, sind ihre verschiedensten Essenssorten, die sie verteilen oder indem sie die Menschen zum Essen einladen. Wenn ein Muslim also an diesen Feier teilnimmt, dieses Essen isst und sich an ihren Tischen dazusetzt, dann unterstützt er ohne Zweifel damit diese Neuerung in der Religion und hilft dabei, diese zu festigen. Und der erhabene Allah sagt: "Helft einander zur Güte[11] und Gottesfurcht, aber helft einander nicht zur Sünde und feindseligem Vorgehen."[12]

Deshalb haben die Gelehrten in ihrer islamischen Rechtsprechung (Fatāwah) bekräftigt, dass es verboten sei, das Essen zu sich zu nehmen, welches für diesen Anlass oder für andere Anlässe, die auch Neuerungen sind, gemacht wurde.

Scheich Ibn Bāz, möge Allah mit ihm gnädig sein, wurde einmal folgendes gefragt: „Welches Urteil gibt es bezüglich dem Fleisch, der am Geburtstag des Propheten geschlachtet wurde?“

Er antwortete darauf wie folgt: „Wenn dieses Tier für denjenigen geschlachtet wurde, dessen Geburtstag man feiern möchte (also für den Propheten), so ist diese Tat, Unglaube. Wenn man jedoch ein Tier geschlachtet hat um es zu essen, dann ist es nicht schlimm. Man sollte das Fleisch, das speziell für diesen Anlass geschlachtet wurde nicht essen und auch nicht an ihren Veranstaltungen teilnehmen, um ihnen damit die eigene ablehnende Haltung gegenüber solchen Taten zu zeigen. Man kann aber auch unter einer Bedingung zu diesen Veranstaltungen gehen, nämlich um ihnen einen Ratschlag bezüglich ihrer Taten zu geben, ohne jedoch an ihrem Essen oder ähnlichem teilzunehmen.“[13]

Und Allah weiß es am besten!


[1] Diesen Ĥadīth haben al-Bukhārī unter der Nr. 2550 und Muşlim unter der Nr. 1718 berichtet

[2] „al-Murād fī ’Amal al-Maulid“ welches im Buch „Raşā`il fī Ĥukm al-Iĥtifāl bi al-Maulid an-Nabawī” Band 1, S. 8f

[3] al-Ĥaschr 59:7

[4] „Madjmū’ Fatāwah asch-Scheich Ibn Bāz“ Band 6, S. 318f

[5] Diesen Ĥadīth hat Muşlim unter der Nummer 1978 herausgebracht. Und am Donnerstag werden die Taten zu Allah hinauf gebracht und Ihm dargelegt.

[6] Āli-’Imrān 3:31

[7] al-A’rāf 7:3

[8] al-An’ām 6:153

[9] „al-Bidāyah“ S. 13ff

[10] „al-Bayān li Akhtā` Ba’d al-Kuttāb“ S. 268ff

[11] Auch: Frömmigkeit

[12] al-Mā`idah 5:2

[13] „Madjmū’ al-Fatāwah“ von Ibn Bāz, Band 9, S. 74
  


Nachrichten in diesem Thema
RE: Fatwa über das Feiern vom Geburtstag - gesucht! - von Abdul Malik - 07-03-2009, 10:24 PM
RE: Fatwa über das Feiern vom Geburtstag - gesucht! - von Umm Abderrahman - 27-12-2011, 10:23 PM

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen:
1 Gast/Gäste