27-04-2008, 07:26 PM
DerSuchende schrieb:Dann frage ich anders, wenn ihr die Frage nicht versteht.
Handelt es sich um Sonnenaufgang, wenn man die Sonne am Horizont sieht, oder erst, wenn sie voll aufgegangen ist.
Versteht ihr was ich meine?
Sonnenaufgang: Nach den Gelehrten, die Zeitspanne von etwa 15 Minuten nach dem Sonnenaufgang.
Sonnneuntergang: die Zeitspanne vom Asr-Gebet bis die Sonne vollständig untergegangen ist.
Dann gibt es einen weiteren Zeitpunkt an dem es verboten ist zu beten und zwar dann wenn die Sonne im Zenit steht, also sozusagen der Sonnenhöchststand am Mittag, dann wenn es keinen Schatten gibt wa Allahu a´lam.
P.s.: Auch in diesen verbotenen Zeiten können Gebete verrichtet werden, wie, wenn man beispielsweise ein Pfkichtgebet nachzuholen hat oder andere Gebete die wichtige Gründe haben, wie das Gebet der Reue (Salat At-Tauba etc.).