28-01-2012, 02:22 AM
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28-01-2012, 02:28 AM von Ibn Suleyman.)
Die Beweise jener, die behaupten, dass Niqab Pflicht ist
Überliefert von Safiya Bint Shaiba (radhiallahu anha), Aisha (radhiallahu anha) pflegte zu sagen: „Als (die Verse 30-31 Surah „An-Nur“) „...dass sie ihren Schleier über ihren Busen (Dschuyubihinna) schlagen...“ offenbart wurde, schnitten sie (die Frauen) ihre Überkleider an den Enden ab und bedeckten ihre Gesichter mit den abgeschnittenen Stücken.“
(Sahih al-Bukhari Band 6, Buch 60, Hadith 282)
Aisha (radhiallahu anha) überliefert: „Rasulullah (sallallahu alayhi wasallam) pflegte sein Fadschr-Gebet zu verrichten, und einige mit Schleiern bedeckte Gläubige Frauen waren es gewohnt bei seinem Fadschr-Gebet anwesend zu sein, danach gingen sie unerkannt nach Hause.“
(Sahih al-Bukhari Band 1, Buch 8, Hadith 368 )
Shaikh Ibn Uthaimin schreibt in der der Eklärung zu diesem Hadith: „Dieses Hadith macht deutlich, dass die islamische Kleidung den gesamten Körper verbirgt, wie in diesem Hadith erklärt. Nur durch die vollständige Bedeckung, Gesicht und Hände eingeschlossen, kann eine Frau nicht erkannt werden. Dies war das Verständnis und die Praxis der Sahaba und sie waren die beste Gemeinschaft, die edelste aus der Sicht von Allah (swt), mit dem vollständigsten Iman und den edelsten Charaktereigenschaften. Wenn die Frauen der Sahaba sich vollständig verschleierten, wie können wir von diesem Weg abweichen? (ibn Uthaimin in dem Buch „Hidschaab“ Seite 12, 13)
Aisha (radhiallahu anha) überliefert: „Die Frauen von Rasulullah (sallallahu alayhi wasallam) pflegten nach Al-Manasi, einen weiten offenen Platz (nahe Baqi' in Madina) zu gehen, um ihre Notdurft in der Nacht zu verrichten. Umar pflegte zu dem Propheten (sallallahu alayhi wasallam) zu sagen: „lass deine Frauen verschleiert sein“, aber Rasulullah (sallallahu alayhi wasallam) tat dies nicht. Sauda Bint Zam'a, die Frau des Propheten (sallallahu alayhi wasallam), ging eines Nachts zur Zeit des Ischa heraus, und sie war eine große Frau. Umar sprach sie an und sagte: „Ich habe dich erkannt, o Sauda.“ Er sagte das, da er sich eifrigst wünschte, dass die Verse über „Al-Hidschaab“ (die Verschleierung der muslimischen Frau) offenbart werden sollten. So offenbarte Allah die Verse über „Al-Hidschaab.“ (Eine vollständige Körperbedeckung mit Ausnahme der Augen.)
(Sahih al-Bukhari Band 1, Buch 4, Hadith 148)
Rasulullah (sallallahu alayhi wasallam) sagte: „Alles einer Frau ist Aurah“
(Sahih Tirmidhi)
(Shaikh Muhammed Salih al-Munadschid zitiert dieses Hadith von Tirmidhi überliefert mit einer gesunden Überlieferungskette und sagt, es sei ein direktes Hadith von Rasulullah (sallallahu alayhi wasallam) und es verdeutliche, dass eine Frau alles bedecken muss einschließlich Gesicht und Hände)
Thabit Ihn Qays radhiallahu anhu erzählte: „Eine Frau namens Umm Khallad kam verschleiert zu dem Propheten (sallallahu alayhiwasallam). Sie suchte nach ihrem Sohn, der getötet worden war (in der Schlacht). Einige der Gefährten des Propheten (sallallahu alayhi wasallam) sagten zu ihr: „Du bist hergekommen um nach deinem Sohn zu fragen, während du dein Gesicht verschleierst?“ Sie sagte: „Wenn ich betroffen von dem Verlust meines Sohnes bin so muss ich nicht den Verlust meiner Keuschheit erleiden.“ Der Prophet (sallallahu alayhi wasallam) sagte: „Du wirst die Belohnung zweier Märtyrer fur deinen Sohn bekommen.“ Sie fragte: „Warum ist das so, o Prophet Allahs?“ Er (sallallahu alayhi wasallam) erwiderte: „Weil die Leute des Buches (Juden) ihn getötet haben“
(Abu Dawud Buch 14, Hadith 2482 )
Umm Salamah, Ummul Mu'minin (radhiallahu anha) erzählte: Als der Vers „...dass sie sich in ihren Überwurf verhüllen...“ offenbart wurde, kamen die Frauen der Ansar (aus ihren Häusern) heraus, als ob sie Krähen aber ihren Köpfen hatten durch das Tragen ihrer Übergewänder“
(Abu Dawud Buch 32, Hadith 4090 )
Aisha, Ummul Mu'minin (radhiallahu anha) erzählte: Möge Allah Erbarmen haben mit Den früh ausgewanderten Frauen. Als der Vers „…dass sie ihren Schleier aber ihren Busen schlagen…“ offenbart wurde, nahmen sie ihre dicken Übergewänder und machten Schleier aus ihnen.“
(Abu Dawud Buch 32, Hadith 4091 )
Ibn Hadschar al-Asqalanee, der bekannt ist als Amir al-Mu'minien in den Ahadith, sagte, dass die Worte „machten Schleier“ in diesem Hadith bedeuten, dass sie ihre Gesichter bedeckten. (Fathhul-Bari)
Yahya erzählte mir von Malik von Hisham lbn Urwa dass Fatimah Bint Al-Mundhir (radhiallahu anha) sagte: „Wir pflegten unsere Gesichter zu verschleiern, als wir in lhram in Begleitung von Asmaa Bint Abi Bakr as-Siddiq radhiallahu anha waren.“
(Imam Mariks Mu'atta Buch 20, Hadith 20.5.16)
(Auch dies beweist, dass nicht nur die Frauen von Rasulullah (sallallahu alayhi wasallam) Niqaab trugen. Obwohl im lhram Frauen kein Niqaab tragen sollten, müssen sie trotzdem ihre Gesichter bedecken wenn Männer da sind.)
Aisha, Ummul Mu'minin (radhiallahu anha) erzählte: „Die Reiter kamen an uns vorbei, während wir mit den Gesandten Allahs (sallallahu alayhi wasallam) waren. Immer wenn sie sich uns näherten, pflegten wir unsere äußeren Gewänder von den Köpfen aber unsere Gesichter zu ziehen. Wenn sie sich entfernten, pflegten wir unsere Gesichter aufzudecken.“
(Abu Dawud Buch 10, Hadith 1829)
Es ist aufgeschrieben bei Ahmad, Abu Dawud und ihn Madschah: „Aisha erzählte...“ (ln seinem Werk „Dschilbaab al-Marah al-Muslimah“ S.108 sagt al-Albaani, dass es „hasan“ ist, wegen der übereinstimmenden Aussage.) Ebenso nach einer Erzählung von Asmaa radhiallahu anha die nicht die Frau von Rasulullah (sallallahu alayhi wasallam) war, bedeckte Asmaa radhiallahu anha auch ihr Gesicht immer vor (nicht-mahram) Männern.
Shaikh Ibn Uthaimin schreibt in seiner Erklärung über dieses Hadith: „Dieses Hadith zeigt, dass das Bedecken des Gesichts nach den Anordnungen der Shariah eine Pflicht ist, weil es während Ihram „wadschib“ (verpflichtend) ist, kein Niqaab zu tragen. Wenn es also nur „mustahab“ (empfohlen) wäre, das Gesicht zu bedecken, dann hatten Aisha und Asmaa (radhiallahu anhuma) „wadschib“ vor „mustahab“ gezogen. Es ist gut bekannt bei den Gelehrten, dass eine „wadschib“ Handlung nur ausgelassen werden kann wegen einer Handlung, die auch „wadschib“ oder „fardh“ ist. Die Tatsache, dass Aisha und Asmaa (radhiallahu anhuma) ihre Gesichter im Ihram in der Gegenwart fremder Männer bedeckten zeigt, dass sie dies als „wadschib“ oder „fardh“ Handlung verstanden, sonst hatten sie ihre Gesichter nicht im lhram bedeckt.
Ikrama (radhiallahu anhu) erzählte: „Rifa'a schied sich von seiner Frau, woraufhin Abdul Rahmen ihn Zubair al-Qurazi sie heiratete. Aisha (radhiallahu anha) sagte, dass die Frau (kam und) einen grünen Schleier trug.“
(Sahih al-Bukhari Band 7, Buch 72, Hadith 715 )
(Es ist ein sehr langes Hadith, aber das Wesentliche ist, dass die Frauen der Sahaba den vollen Schleier trugen.)
Umm Atiya (radhiallahu anha) erzählte: „Es wurde uns von dem Gesandten Allahs befohlen, unsere menstruierenden Frauen und verschleierten Frauen zu den religiösen Versammlungen und den Gebeten der Muslime an den beiden Eid-Festen zu bringen. Diese menstruierenden Frauen sollten sich von dem Gebetsplatz (Musallah) fernhalten. Eine Frau fragte: „O Gesandter Allahs, was macht jemand, der keinen Schleier hat?“ Er sagte: „Sie soll sich einen Schleier von ihrer Freundin ausleihen.“
(Sahih al-Bukhari Band 1, Buch 8, Hadith 347 )
Shaikh ibn Uthaimin schreibt in seiner Erklärung zu diesem Hadith: „Dieses Hadith beweist, dass es allgemein bei den Frauen der Sahaba (radhiallahu anhuma) üblich war, dass keine Frau ihr Haus ohne ein Obergewand verließ, ganz verborgen. Wenn sie keinen Schleier besaß, war es für sie nicht möglich hinaus zu gehen. Aus diesem Grund, als Rasulullah (sallallahu alayhi wasallam) ihnen befahl, zu dem Platz des Eid- Gebets zu gehen, erwähnten sie dieses Hindernis. Darauf antwortete Rasulullah (sallallahu alayhiwasallam), dass jemand ihr einen Schleier leihen könnte. Wenn Rasulullah sallallahu alayhi wasallam den Frauen nicht erlaubte, zu einem Platz wie das Eid-Gebet zu gehen, was in der Shariah sowohl fur Frauen als auch für Männer verordnet ist, wie können dann Leute ihre Frauen zu Marktplätzen und Einkaufszentren ohne Schleier herauslassen, wo eine freie Mischung der Geschlechter stattfindet.“ (Ibn Uthaimin in „Hidschaab S. 11)“
Am Ende dieses sehr langen Hadith, das Anas (radhiallahu anhu) zitiert, erzählt Rasulullah (sallallahu alayhi wasallam):
„...und wenn eine Frau von den Frauen des Paradieses auf die Erde schauen wurde, wurde sie den ganzen Raum zwischen ihnen (Erde und Himmel) mit Licht füllen und wurde alles, was zwischen ihnen ist, mit Parfum füllen, und der Schleier ihres Gesichts ist besser als die ganze Welt und alles was darin ist.“
(Sahih al-Bukhari Band 8, Buch 76, Hadith 572 )
Dies zeigt, dass sogar die Frauen im Paradies Schleier tragen, und das Wort Schleier bedeutet, was das Gesicht bedeckt.
Aisha (radhiallahu anha) erzählt, dass einmal eine Muslima einen Brief dem Gesandten Allahs (sallallahu alayhi wasallam) geben wollte. Der Brief wurde dem Propheten (sallallahu alayhi wasallam) hinter einem Vorhang überreicht.
(Abu Dawud Buch 33, Hadith 4154 (übereinstimmend mit Nasai))
(Hier haben die Mufassirien von Ahadith erklärt, dass die Ahadith, wo Frauen zu Rasulullah (sallallahu alayhi wasallam) kamen und ihre Gesichter zeigten, vor dem Ayah erzählt wurden ,,...Und wenn ihr sie (seine Frauen) um einen Gegenstand bittet, so bittet sie hinter einem Vorhang; solches ist reiner fur eure und ihre Herzen...“ (Surah „Al-Ahzaab“ 53) Und dieses Hadith beweist, dass dieser Befehl für die ganze Ummah und nicht nur för die Frauen von Rasulullah (sallallahu alayhi wasallam) gilt.)
Aisha (radhiallahu anha) überlieferte, dass Utba Bin Abi Waqqas zu seinem Bruder Sa'd Bin Abi Waqqas sagte: „Der Sohn der jungen Sklavin von Zam'a ist von mir, also nimm ihn in deine Obhut.“ Also nahm ihn Sa'd im Jahr der Eroberung von Makkah zu sich und sagte: „(Dies ist) der Sohn meines Bruders, den mich mein Bruder bat, in Obhut zu nehmen.“ Abd Bin Zam'a stand vor ihm auf und sagte: „(Er ist) mein Bruder und der Sohn der jungen Sklavin meines Vaters, und wurde im Bett meines Vaters geboren.“
Also trugen sie beide ihren Fall vor Rasulullah (sallallahu alayhi wasallam). Sa'd sagte: „O Gesandter Allahs! Dieser Junge ist der Sohn meines Bruders, und er hat ihn mir anvertraut.“ Abd Bin Zam'a sagte: „Dieser Junge ist mein Bruder und der Sohn der jungen Sklavin meines Vaters und wurde im Bett meines Vaters geboren.“ Rasulullah (sallallahu alayhiwasallam) sagte: „Der Junge ist für dich, o Abd Bin Zam'a!“ Dann sagte Rasulullah (sallallahu alayhi wasallam) weiter: „Das Kind ist fur den Besitzer des Bettes, und der Stein ist für den Ehebrecher.“ Zu Sauda Bint Zam'a sagte Rasulullah (sallallahu alaihi wasallam) darauf als er die Ähnlichkeit des Kindes mit Utba sah: „Verschleiere dich vor ihm.“ Der Junge sah sie nicht mehr bis er Allah traf.
(Sahih al-Bukhari Band 9, Buch 89, Hadith 293 )
Anmerkung: Dieses Hadith beweist, dass Rasulullah (sallallahu alayhi wasallam) in der Tat befahl, das Gebot der Verschleierung zu beachten
Anas (radhiallahu anhu) erzählte: „Ich weiß über den Schleier (den Befehl der Verschleierung der Frauen) mehr als jeder andere. Ubai Bin Ka'b pflegte mich darüber zu fragen. Allahs Gesandter (sallallahu alayhi wasallam) wurde Ehegatte von Zainab Bint Jahsh, die er in Madina heiratete. Als die Sonne hoch am Himmel stand, lud der Gesandte Allahs (sallallahu alayhi wasallam) die Leute zum Essen ein. Rasulullah (sallallahu alayhi wasallam) blieb sitzen, und einige Leute blieben bei ihm sitzen, nachdem die anderen Gäste gegangen waren. Dann stand Rasulullah (sallallahu alayhi wasallam) auf und ging weg, und ich auch. Ich folgte ihm, bis er an die Tür von Aishas Zimmer kam. Dann dachte er, dass die Leute inzwischen gegangen seien, und so ging er zurück, und ich ging mit ihm. Aber siehe da, die Leute saßen immer noch auf ihren Plätzen. Also ging er ein zweites Mal, und ich ging auch mit ihm. Als wir die Tür von Aishas Zimmer erreichten, ging er wieder zurück, und ich ging mit ihm und wir sahen, dass die Leute gegangen waren. Daraufhin hängte Rasulullah (sallallahu alaihi wasallam) einen Vorhang zwischen mich und ihn und der Vers der den Befehl der Verschleierung Hidschaab der Frauen betrifft wurde offenbart.
(Sahih al-Bukhari Band 7, Buch 65, Hadith 375)
Umm Salamah, Ummul Mu'minin radhiallahu anha, erzählte: „ich war mit Rasulullah (sallallahu alayhi wasallam), als Maimunah auch da war. Da kam ihn Umm Maktum. Dies passierte, nachdem uns befohlen wurde, den Schleier zu tragen.Rasulullah (sallallahu alayhi wasallam) sagte: „Verschleiert euch vor ihm.“ Wir fragten: „O Rasulullah, ist er nicht blind? Er kann uns weder sehen noch uns erkennen.“ Rasulullah (sallallahu alayhi wasallam) sagte: „Seid ihr beide blind? Seht ihr ihn nicht?“
(Abu Dawud Buch 32, Hadith 4100)
Ibn Abbaas (Radhiallahu Anhu),
der einer von den Gefährten Rasulullahs (Sallallahu Alayhi Wasallam) war, die am meisten Wissen hatten; Rasulullah (Sallallaahu Alayhi Wasallam) hat sogar für ihn ein Bittgebet gemacht und gesagt: “O Allah, gib ihm ein tiefes Verständnis für die islamische Religion, und unterrichte ihn über die Bedeutung und Auslegung der Dinge.” Ibn Jarir at-Tabari (Rahimahullah) mit einer authentischen Überlieferungskette hat die Meinung von Ibn Abbaas zitiert; “dass den muslimischen Frauen befohlen wurde, ihre Köpfe und Gesichter mit Übergewändern zu bedecken mit Ausnahme eines Auges.” (Dies ist aufgeschrieben in Ma’riful Qur’an in dem Tafsier der Surah Ahzaab 33, mit Hinweis auf Ibn Jarir mit einer Sahih Kette von Überlieferern.)
Der Tabi’i Ali bin Abu Talha erklärt, dass dies die letzte Meinung von Ibn Abbas war, und die anderen von ihm zitierten Meinungen stammten aus der Zeit vor Surah Al Ahzaab und dem Gebot von “Dschalabib” (Schleier).
Ibn Uthaimin bemerkte über diese Aussage von Ibn Abbaas (Radhiallahu Anhu): “Diese Aussage ist ‘marfoo’ und in der ‘Shariah’ hat sie die gleiche Kategorie wie ein Hadith, das direkt von Rasulullah (Sallallaahu Alayhi Wasallam) erzählt wurde.”
Die Aussage von Ibn Abbaas (Radhiallahu Anhu) wurde von vielen Tabi’ien wiedergegeben, wie Ali Ibn Abu Talha und Ibn Jarir in Ma’riful Qur’an von Mufti Muhammad Shafi Band 7, S. 217, im Tafsier Ibn Jarir Band 22, S. 29. und auch von Imam Qurtubi, alle mit SAHIH Überlieferungsketten, und erklärt in dem Buch “Hijaab” von Ibn Uthaimin S. 9 und bestätigt in dem Buch “Hijaab wa Safur” von Scheich-ul-Islam Ibn Taymiyyah (Rahimahullah) S. 11 und von Abdul Aziz bin Bazz S. 55 und S. 60.
Abdullah Ibn Mas’ud (Radhiallahu Anhu),
der bekannt war als der Sahabi mit dem meisten Wissen über die Schariah. Er wurde Muslim, als er ein kleines Kind war, blieb seitdem die meiste Zeit bei Rasulullah (Sallallahu Alayhi Wasallam) und erhielt so das Wissen des Qur’ans von ihm. Umar Ibn Khattab (Radhiallahu Anhu) sagte über ihn: “Bei Allah, ich kenne keine Person, die qualifizierter ist in den Angelegenheiten, die den Qur’an betreffen, als Abdullah Ibn Mas’ud.”
Abdullah Ibn Mas’ud erklärte; das Wort Dschilbab (wie es im Qur’an erwähnt wird in Surah Ahzab Ayah 59) bedeutet ein Übergewand, das den ganzen Körper bedeckt, dazu gehören Kopf, Gesicht und Hände. (Von Ibn Taymiyyah (Rahimahullah) in seinem Buch über Fatwas Seite 110 Band 2 und von Ibn Uthaimin in seinem Buch Hijaab.)
Abu Ubaidah Salmani (Radhiallahu Anhu),
ein anderer sehr bekannter Sahabi, sagte: “Dschilbab soll den Körper der Frau ganz bedecken, so dass nichts herausschaut außer einem Auge, mit dem sie sehen kann.” (Tafsier Al-Qurtubi ) Und in der Zeit von Rasulullah (Sallallahu Alayhi Wasallam) “pflegten die Frauen ihre Übergewänder (Dschilbab) über ihre Köpfe in so einer Weise zu tragen, dass nur ein Auge sichtbar war, um den Weg zu sehen.” (In dem Buch “Hijaab” S. 9)
Ubaida bin Abu Sufyan bin al-Harith (Radhiallahu Anhu)
ein anderer sehr bekannter und gelehrter Gefährte von Rasulullah (Sallallahu Alayhi Wasallam) und der Sohn von Abu Sufyan Bin Harith. Imam Muhammad bin Sirin (Rahimahallah) einer von den Tabi’ien mit dem meisten Wissen sagte: “Als ich Ubaida bin Sufyan bin al-Harith (Radhiallahu Anhu) fragte wie Dschalbab getragen werden musste, zeigte er es mir, indem er ein Tuch über seinen Kopf zog und damit seinen ganzen Körper bedeckte mit Ausnahme des linken Auges. Das war auch die Erklärung des Wortes ‘Alaihinna’ in diesem Vers.” (Kommentar von Ibn Jarir und Ahkam-ul-Qur’an, Band III, S. 457 und in “Hijaab wa Safur” zitiert von Abdul Aziz Bin Bazz unter dem Kapitel seiner Fatwa über Hidschaab auf Seite 54).
Ibn Jarir (Rahimahullah) zitiert die Meinung von Ibn Abbaas (Radhiallahu Anhu): “Allah hat allen muslimischen Frauen befohlen, wenn sie ihre Häuser aus Notwendigkeit verlassen, ihre Gesichter zu bedecken, indem sie einen Teil ihrer Übergewänder über ihre Köpfe ziehen.” (Tafsier Ibn Jarir, Band 22 S. 29)
Der Tabi’ie Qatadah (Rahimahullah) sagte, dass Dschilbab gewickelt und so gelegt werden soll, dass es über die Stirn gezogen wird und die Nase bedeckt (so dass die Augen sichtbar sind) und die Brust und den größten Teil des Gesichtes bedeckt.
Der Tabi’ie Ali bin Abu Talha (Rahimahullah) zitiert von Ibn Abbas (Radhiallahu Anhu), dass er zu sagen pflegte: “Es war erlaubt, Hände und Gesicht zu zeigen, als Surah An-Noor Ayah 31 offenbart wurde, aber nachdem Surah Al-Ahzaab, Vers 59 mit dem Wort “Dschalabib” offenbart wurde, danach, sagte Ibn Abbas, (Radhiallahu Anhu) wurde den muslimischen Frauen befohlen, ihre Köpfe und Gesichter mit ihren Übergewändern zu bedecken mit Außnahme eines Auges. Und das war auch die Meinung von Ibn Mas’ud (Radhiallahu Anhu).” (Zitiert von Ibn Taymiyyah (Rahimahullah) in seinem Buch über Fatwa und von Abdul Aziz bin Baz in dem Buch “Hijaab wa Safur” Seite 60).
Imam Muhammad bin Sirin (Rahimahullah) einer der gelehrtesten Tabi’ein sagte: “Als ich Ubaida bin Sufyan bin Al-Harith (Radhiallahu Anhu), ein sehr bekannter und gelehrter Gefährte Rasulullahs (Sallallahu Alayhi Wasallam), über die Bedeutung des Verses über ‘Alaihinna’ fragte und wie Dschalbab getragen werden musste, zeigte er es mir, indem er ein Tuch über seinen Kopf zog und damit seinen ganzen Körper bedeckte mit Ausnahme des linken Auges. Das war auch die Erklärung des Wortes ‘Alaihinna’ in diesem Vers.” (Kommentar von Ibn Jarir und Ahkam-ul-Qur’an, Band III, S. 457 und in “Hijaab wa Safur” zitiert von Abdul Aziz Bin Baz unter dem Kapitel seiner Fatwa über Hidschaab auf der Seite 54)
Der Mufassir Imam Al-Qurtubi (Rahimahullah) zitiert in seinem Tafsier über die Ayah von “Dschilbab” (Al-Ahzaab 33:59), dass “Dschilbab” ein Tuch ist, das den ganzen Körper bedeckt. Ibn Abbas (Radhiallahu Anhu) und Ubaidah As-Salmani (Radhiallahu Anhu) sagten: “Dass es vollständig um den Körper der Frau gewickelt werden soll, so dass nichts hervorschaut außer einem Auge, mit dem sie sehen kann.” (Tafsier Al Qurtubi, Surah Al-Ahzab, Ayah 59) Dies wurde auch bestätigt von Imam Wahidi, Imam Neischapuri in dem Buch von Quran Tafsier “Gharaib-ul-Quran” und “Ahkam-ul-Quran”, von Imam Razi in seinem Tafsier der Surah Ahzaab in dem Buch “Tafsier- Kabir”, von Imam Baidavi in seinem Quran Tafsier “Tafsier-Baidavi” von Abu Hayyan in “Al-Bahr-ul-Muhiet” und von Ibn Sa’d Muhammad bin Ka’b Kuradhi. Alle haben das Tragen von Dschalbab mehr oder weniger auf die gleiche Weise beschrieben wie die zwei Beschreibungen von Ibn Abbas (Radhiallahu Anhu).
Auch in seinem “Al-Jami’ li Ahkaamil Quran” sagt Imaam Qurtubi (Rahimahullah): “Für alle Frauen treffen effektiv die Bedingungen dieses Verses zu, die das Prinzip der Schariah miterfasst, dass alles an einer Frau ‘Aurah’ (verhüllungsbedürftig) ist - ihr Gesicht, Körper und Stimme, wie zuvor erwähnt. Es ist nicht erlaubt, irgend etwas davon preiszugeben außer in Situationen der Notwendigkeit, wie z.B. Zeugnis ablegen…” (Al-Jami’ li Ahkaamil Quran)
At-Tabari und Ibn Al-Mundhir beschreiben die Methode des Tragens des Dschilbaab nach Ibn Abbas und Qatadah (Radhiallahu Anhum): “Das Tuch soll von oben über den Kopf gewickelt werden die Stirn bedeckend, und dann soll eine Seite des Tuches das Gesicht unterhalb der Augen bedecken, so dass fast das ganze Gesicht und der Oberkörper bedeckt sind. So sind beide Augen sichtbar (was in Notwendigkeit erlaubt ist).” (Ruh-ul-Maani, Band 22. S. 89)
Ibn Kathier (Rahimahullah) sagt: “Frauen dürfen keinen Teil ihrer Schönheit und Reize Fremden preisgeben außer dem, was unmöglich verborgen werden kann.” (Zitiert von Mufti Ibrahim Desai in seinem Artikel über Hidschab.)
Alle genannten Berichte zeigen ganz klar, dass die Sahaba und die Tabi’in den Quranvers als Aufforderung an alle muslimischen Frauen verstanden, ihre Gesichter zu bedecken. Und wer ist besser in der Interpretation und im Verständnis des Quran als die Sahaba?
Die Tatsache, dass diese Meinung von den Sahaba an die Tabi’in weitergegeben wurde, beweist auch, dass diese Meinung die letzte war unter den Sahaba und dass anderslautende Meinungen aus früherer Zeit stammen müssen.
Maulana Abul A’la Maududi in seinem Tafsier der Surah Al-Ahzaab Ayah 59: “Im Vers 59 wurde die dritte Stufe der sozialen Reform unternommen. Allen muslimischen Frauen wurde befohlen, gut verhüllt mit ihren Übergewändern und mit ihren Gesichtern bedeckt herauszukommen, immer wenn sie aus einem wichtigen Grund das Haus verließen.” (Aus dem Quran Tafsier von Maulana Abul A’la Maududi über die Ayah 59 der Surah Al-Ahzaab.)
Mufti Anwar Ali Adam Al Mazahiri (Mufti A’zam (Oberster Mufti)) der Madrasa Madinatul Uloom Trinidad und Tobago): Imam Schaafi, Malik und Hanbal sind der Meinung, dass “Niqaab” (das vollständige Bedecken des Gesichts und der Hände mit der Ausnahme einer kleinen Stelle für die Augen, um zu sehen) Fardh (verpflichtend) ist.
Imam Abu Hanifa sagt, dass “Niqaab” Wajib ist, und dass Gesicht und Hände gezeigt werden können, vorausgesetzt, es besteht nicht die Angst, dass das Ansehen des weiblichen Gesichts reizvoll ist, ansonsten, falls die kleinste Chance des Reizes bei dem Anschauer hervorgerufen wird (Die Bedeutung des Reizes ist die, dass der Anschauer das Frauengesicht sehen und denken würde, dass es schön ist, sexuelle Gedanken sind nicht damit gemeint), ist das Zeigen des Gesichts und der Hände Haraam. (Zitiert aus der von Mufti Ali Adam Mazahiri am 13.09.99 herausgegebenen Fatwa. Er hat die Meinungen der 4 Imame folgenden Quellen entnommen: Tafsier Ibn Kathier, Tafsier, Ma’rifatul Our’an, Durrul Muhtaar, Fatawa Shami, Al Mabsoot, Fathul Qadier. Und die Meinung von Imam Abu Hanifah wird dadurch belegt, dass diese Aussage in seinem berühmten Buch der Hanafi Rechtswissenschaft Fatawa Shami wiedergegeben wird.)
Abdul Aziz Bin Bazz (Er starb am 26. Muharram 1420 Hijrah - 12. Mai 1999. Er gehörte der Hanbali Schule der Rechtswissenschaft an.): “Es ist für eine Frau notwendig, ihr Gesicht vor einem Mann, der nicht Mahram ist, zu bedecken.” (Dies wurde zitiert aus der Broschüre von Bin Bazz über Hidschab, aus dem Buch “Islamic Fatwas regarding woman” und aus der arabischen Version des Buches “Hijaab wa Safur” S. 51)
Schaikh-ul-Islam Ibn Taymiyyah (Rahimahullah) berichtet, dass die richtige Meinung bei Hanbali und Maliki Madhab die ist, dass es Wadschib ist alles zu bedecken außer einem oder zwei Augen, um den Weg zu sehen. (Aus dem arabischen Buch “Hijaab wa Safur” unter der Fatwa von Ibn Taymiyyah über Hidschaab, S. 10.)
Muhammad Salih Al-Munajjid sagt, alles einer Frau ist Aurah, basierend auf dem Hadith: Rasulullah (Sallallaahu Alayhi Wasallam) sagte: “Alles einer Frau ist Aurah.” (Erzählt von Tirmidhi mit einem Sahih Isnaad (Überlieferungskette). Dies ist die richtige Ansicht nach dem Madhab der Hanbalis, eine der beiden Ansichten der Maalikis und eine der beiden Ansichten der Shaafi. (Zitiert aus seinem Buch der Fatwaas und seiner Web-Seite.)
Jamiatul Ulama Junbi Africa erklärt, dass die richtige Ansicht des Hanafi Madhab die ist: “Eine Frau muss richtig und vollkommen in einem losen Übergewand verhüllt sein, das ihren ganzen Körper total verbirgt, auch ihr Gesicht!” (Dies steht in dem Buch “Islamic Hijab” von Jamiatul Ulama S. 12)
Mufti Azam Rasheed Ahmad Ludhyanvi (Rahimahullah) (einer der obersten Muftis des Hanafi Madhabs in seiner Zeit. Diese Meinung wird als die richtige Meinung des Hanafi Madhabs heute gehalten.) erklärt in seinem Tafsier der Surah Al-Ahzaab Vers 59: “Allah taa’la sagt ihnen, dass sie, immer wenn es notwendig ist aus dem Haus zu gehen, sich mit einem großen Übergewand bedecken sollen und eine Ecke davon über ihr Gesicht ziehen sollen, so dass sie nicht erkannt werden.” (Aus seinem Artikel “A Detailed, analytical review on the Shar’ee hijab”.)
Shaikh Abul A'la Maududi (Der Gründer von „Dschamat-ul-Islami“, auch ein bekannter und respektierter Gelehrter des Hanafi Madhab). Es ist für die Frauen angeordnet, sich in der Offentlichkeit das Gesicht zu verschleiern.“ (Aus seinem Buch „purda“)
Ibn al-Hazam (rahimahullah)
„ln der arabischen Sprache, der Sprache des Propheten (sallallahu alayhi wasallam) bedeutet das Wort „Dschilbaab“ (wie es im Qur'an Surah „al-Ahzaab“ Vers 59 erwähnt wird) das Übergewand, dass den ganzen Körper bedeckt. Ein Tuch, das kleiner ist als eines, das den ganzen Körper bedecken wurde, kann nicht als „Dschilbaab“ kategorisiert werden.
(Al-Muhallah, Band 3, 8. 217)
Ibn al-Mandhur (rahimahullah)
Dschalabib ist der Plural von Dschilbaab. Dschilbaab ist in Wirklichkeit das äußere Tuch, das eine Frau um sich wickelt uber ihre Kleider, umb sich von Kopf bis Fuß zu bedecken. Es bedeckt ihren gesamten Körper.
(Lisan ul-Arab, Bd.1,S. 273)
Ibn Hadschar al-Asqalani (rahimahullah)
Eine Überlieferung nach der Autorität von Aisha (radhiallahu anha) sagt: „Eine Frau soll, wenn sie in dem Zustand von lhram ist (während Hadsch und Umrah), ihre Kopfbedeckung über ihr Gesicht ziehen, um es zu verbergen.“
(Fathul-Bari, Kapitel Hadsch)
Shaikh-ul-lslam lbn Taymiyyah (rahimahullah) berichtet:
„Frauen pflegten ohne Übergewänder (Dschalabib) herumzulaufen, und Männer konnten ihre Gesichter und Hände sehen. Aber als folgender Vers herabgesandt wurde: „O Prophet, sprich zu deinen Gattinnen und deinen Töchtern und den Frauen der Gläubigen, dass sie sich in ihren Überwurf verhüllen...“ (Surah „al-Ahzaab.“ Vers 59) wurde dies Verboten, und den Frauen wurde befohlen, „Dschilbaab“ zu tragen.“ Dann sagt lbn Taymiyyah weiter: „Das Wort „Dschilbaab“ bedeutet ein Tuch, das Ibn Mas´ud (radhiallahu anhu) als einen Umhang beschrieb, der den ganzen Körper mit Kopf, Gesicht und Händen bedeckt. Deshalb ist es fur Frauen nicht erlaubt, ihre Gesichter und Hände in der Öffentlichkeit zu zeigen.“
(Ibn Taymiyyahs Buch Ober Fatawa Band 2, S. 110 und in dem Buch „Hidschaab“ S. 15)
Shaikh Abdul Aziz Bin Bazz (rahimahullah)
„Nach dem Verständnis der Leute der besten Zeiten (der „Salaf“) müssen die muslimischen Frauen, nachdem der Vers über den Schleier offenbart wurde, alles bedecken, auch Gesicht und Hände. Sie können ein oder zwei Augen zeigen, um den Weg zu sehen. Dies war die Meinung vieler Sahaba wie lbn Abbaas, lbn Mas'ud, Aisha (radhiallahu anhum) und anderen, und dies war die Meinung der Tabi'ien, die ihnen folgten, wie Ali Ibn Abi Talha und Muhammad Ibn Sirin (rahimahullah) und der rechtgeleiteten Gelehrten, die ihnen folgten, wie lbn Taymiyyah und Imam Ahmad lbn Hanbal (rahimahullah).
(Zitiert aus dem Buch „Hidschaab wa Safur“)
Shaikh Abubakar Dschassas (rahimahullah) sagt:
„Dieser Vers in Surah „Al-Ahzaab“ zeigt, dass den jungen Frauen, wenn sie ihre Häuser verlassen, befohlen wird, ihre Gesichter vor Fremden nicht-mahram Männern zu bedecken und sich auf einer solchen Weise zu bekleiden, die Bescheidenheit und Keuschheit ausdrückt, so dass Leute die Schlechtes beabsichtigen keine Hoffnungen auf sie hegen.“
(Ahkam-ul-Qufan, Band 3, S. 48)
Imam Ghazaali (rahimahullah)
„Frauen verließen ihre Häuser (zur Zeit von Rasulullah (sallallahu alayhi wasallam)) mit Niqaabs auf den Gesichtern.“
(Aus seinem berühmten Buch über Fiqh „Ihya-ul Uloom“)
Qazi al-Baidavi (rahimahullah)
„Einen Teil ihrer Übergewänder über sich ziehen“ bedeutet, sie sollen einen Teil ihrer Übergewänder vor ihr Gesicht ziehen und sich damit bedecken.
(Tafsir-ul-Baidavi Band 4, S.168)
Dschamia Binoria Pakista
(Frage und Antwort eines Mufti einer hoch respektierten Hanas islamischen Universität in Pakistan)
Frage: Unter welchen Bedingungen ist es Frauen erlaubt, das Haus zu verlassen?
Frage: Unter welchen Bedingungen ist es Frauen erlaubt, das Haus zu verlassen? Antwort: Der wichtigste Befehl für Frauen ist der, dass sie in ihren Häusern bleiben und nicht ohne ein zwingendes Bedurfnis herausgehen sollen, weil Schaden befürchtet wird, wenn sie herausgehen. Wenn sie trotzdem aus zwingender Notwendigkeit herausgehen müssen, sollen sie mit einem Mahram und ordnungsgemäß mit einer „Burqa“ (eine „Burqa“ bedeckt den ganzen Körper mit Händen und Gesicht) bedeckt gehen oder einem großen Tuch, so dass ihr Körper und auch ihre Kleider nicht mehr zu sehen sind. Nachdem sie den benötigten Artikel gekauft haben, sollen sie sofort zurückgehen. Auf diese Weise ist es nicht haraam. Es steht auch in dem berühmten Buch über Fiqh Durrul Mukhtar: „...Jungen Frauen ist es verboten ihre Gesichter in der Gegenwart von Männern zu entblößen.“
Hakimul Ummah Maulana Ashraf Ali Thanvi (rahimahullah)
sagt in seinem berühmten Buch aber Hanas Fiqh „Bahishti Zewar“: „Es ist weder erlaubt fur eine junge Frau, ihr Gesicht in Gegenwart von Ghayr-Mahrams zu entblößen, noch soll sie an einem Platz stehen, wo sie beobachtet werden kann. Wir lernen daraus, dass der Brauch, das Gesicht der Braut in Öffentlichkeit zu zeigen, wo alle Männer sie beobachten können, auch nicht erlaubt ist. Dies zu machen ist eine große Sünde.“
(Bahisti Zewar)
Shaikh Muhammad Salih al-Munadschid (Einer der größten Gelehrten unserer Zeit sagt in seiner Fatwa über Niqaab):
„Die bevorzugte Meinung, die auf Beweise gestützt ist, ist die, dass es Pflicht ist, das Gesicht zu bedecken. Deshalb ist es jungen Frauen verboten, ihre Gesichter vor nicht-mahram Männern zu entschleiern, um Unheil zu vermeiden.“(In einer anderen Fatwa, als er gefragt wurde, ob es fur Schwestern besser sei Niqaab zu tragen, sagte er) „…Die Tatsache ist, dass es Pflicht ist für Frauen, ihre Gesichter zu bedecken.“ Dazu, wie Niqaab getragen werden sollte, sagte der Shaikh: „Eine Frau kann ihr linkes Auge aufdecken, um zu sehen, wohin sie geht, und, wenn notwendig, kann sie beide Augen aufdecken. Die Öffnung soll nur groß genug sein für die Augen.
(Noch in einer anderen Fatwa erklärte er die Aurah der Frauen...)
„Rasulullah (sallallahu alayhi wasallam) sagte: „Alles einer Frau ist Aurah.“ (Berichtet von Tirmidhi mit einer Sahih Isnaad.) Dies ist die bevorzugte Ansicht nach dem Madhhab der Hanbalis, einer der beiden Ansichten der Malikis und einer der beiden Ansichten der Shafi'is.
Shaikh Ibn Uthaimin
Frage: Was ist das „islamische Hidschaab“?
Antwort: Das „islamische Hidschaab“ bedeutet fur die Frauen, alles zu bedecken, was nicht gezeigt werden darf. Das heißt, sie muss alles bedecken, was bedeckt werden muss. Das erste ihrer Körpeteile, das sie bedecken muss, ist ihr Gesicht. Es ist die Ursache der Versuchung und die Ursache der Leute, sie zu begehren. Deshalb muss eine Frau ihr Gesicht vor Männern, die nicht mahram sind, bedecken. Was die anbetrifft, die behaupten, das „islamische Hidschaab“ bedeutet, Kopf, Schultern, Rücken, Füße, Schienbein und Unterarme zu bedecken und erlauben ihr Gesicht und Hände zu entblößen, so ist dies eine erstaunliche Behauptung. Denn es ist gut bekannt, dass die Ursache der Versuchung und des Anschauens das Gesicht ist. Wie kann jemand sagen, dass die Shariah nicht das entblößen eines Fußes einer Frau erlaubt, während sie erlaubt, das Gesicht zu zeigen? Es ist nicht möglich, dass es in der hochgeachteten, weisen und noblen Shariah Widersprüche gibt.
(„Islamic Fatwas regarding Women“ S. 289)
Shaikh Dschamaal Zarabozo
in Surah „Al-Ahzaab“ Vers 59 hat Allah den gläubigen Frauen befohlen „Dschilbaab“ zu tragen. Ein „Dschilbaab“ ist in allen Büchern von Tafsier als ein Umhang definiert, der den Körper der Frau vom oberen Teil ihres Kopfes bis zu ihren füßen bedeckt. Es ist auch in den Büchern der Gelehrten früherer Generationen beschrieben, dass die Frauen, nachdem dieser Vers offenbart wurde, sich vollständig verhüllten nur zum Beispiel, ein Auge aufdeckend, um den Weg zu sehen. Daraus folgt, dass dies das äußere Gewand der Frau ist, das sie vor einem Mann, zu dem sie keine Beziehung hat (nicht-mahram) tragen muss.
Shaikh Ibn Dschibreen
Frage: Ich bin mit einer Frau verheiratet, die, Dank sei Allah Hidschaab trägt, Aber, wie es der Brauch in meinem Land ist, trägt sie kein Hidschaab vor dem Mann ihrer Schwester und ihre Schwester trägt kein Hidschaab in meiner Gegenwart. Dies ist so der Brauch. Weiterhin trägt meine Frau kein Hidschaab in Gegenwart meines Bruders oder ihrer Vetter. Geht dies gegen die Shariah und Religion? Was kann ich machen, wo es doch in meinem Land Brauch geworden ist, in Gegenwart der erwähnten Leute kein Hidschaab zu tragen. Wenn ich meiner Frau sage sie soll vor diesen Leuten Hidschaab tragen, wird sie mich beschuldigen dass ich ihr nicht vertraue und sie verdächtigen wurde usw..
Antwort: All die Gruppen von Männern, die du in deiner Frage erwähnt hast, sind nicht-mahram für sie, Es ist ihr nicht erlaubt ihr Gesicht und ihre Schönheit vor ihnen aufzudecken. Allah hat ihr nur erlaubt, sich vor den mahram Männern, die in dem Vers in Surah „An-Nur“ erwähnt werden, zu entschleiern.
„Und sprich zu den Gläubigen Frauen, das sie ihre Blicke niederschlagen und ihre Scham hüten…und ihre Reize nur ihren Ehegatten zeigen oder ihren Vätern... („Surah An-Nur“ 31)
Zuerst solltest du deine Frau davon überzeugen, dass es verboten ist, ihr Gesicht vor nicht-mahram Männern zu entblößen. Versuche es, dass sie sich daran hält, auch wenn es gegen den Brauch eurer Leute geht, und sie dich beschuldigt. Du solltest diese Angelegenheit auch mit deinen nahen Verwandten klären, die du erwähnt hast, das sind die Brüder des Ehemannes, der Ehemann der Schwester, die sie heiraten können, wenn sie geschieden wird.
(Herausgenommen aus dem Buch „Islamic Fatwas regarding women“)
Imam Malik und Ahmed ibn Hanbal sind der Meinung, dass es Pflicht ist.
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