Saifullah
Saifullah
Saifullah   12-02-2012, 10:17 AM
#3
Kurz gefasst möchte ich sagen, dies habe ich von unserem Imam gehört, dass wenn bei der Arbeit, z. B. bei einem Einkaufszentrum halal Waren verkauft werden und haram Waren wie Alkohol, Schweinefleisch etc. und man sich um eine Familie sorgen muss und keine andere Alternative hat zu wechseln, dass es bis zu einem Wechsel der Arbeitsstelle in Ordnung sei - so ungefähr, sinngemäß.

Aber, bei Arbeiten von Schülern/Studenten, die z. B. bei einem Getränkeladen arbeiten und Alkohol verkaufen, die jedoch die Stelle immer wechseln können, ist es nicht erlaubt haram Waren zu verkaufen, da sie verschiedene Möglichkeiten haben.
  
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