19-02-2012, 10:04 AM
Frage (Nr. 3489):
Wie lautet das Urteil über das Küssen der Hand einer anderen Person?
Antwort:
Alles Lob gebührt Allāh.
Es ist mustahabb, die Hände rechtschaffener Menschen und der größten Gelehrten zu küssen, und es ist makrūh, die Hände von anderen zu küssen. Die Hand eines bartlosen Mannes sollte unter keinen Umständen geküsst werden.
(entnommen Fatawa al-Imām al-Nawawi, S. 71)
In dem Kommentar zu dem Buch heißt es: „Wenn jemand die Hand eines anderen küssen möchte und dies getan wird aus Gründen der Askese, Rechtschaffenheit, Bescheidenheit, des Wissens, Ranges oder aus irgendeinem anderen Grund, der mit seiner Hingabe zur Religion zu tun hat, dann ist das nicht makrūh. In solchen Fällen ist es mustahabb, denn Abu `Ubaydah küsste die Hand von `Umar (möge Allāh mit ihnen beiden zufrieden sein).
Doch wenn es gemacht wird wegen des Reichtums eines Menschen, seines Wohlstandes, hohen Ranges oder Status in den Augen der Menschen dieser Welt oder etwas Ähnlichem, dann ist es äußerst makrūh.
Al-Mutawalli, einer unserer Gefährten, sagte: „Es ist nicht erlaubt“ und er wies darauf hin, dass es harām ist.
Es wurde in Sunan Abi Dawūd berichtet, dass Zāri’ (möge Allāh mit ihm zufrieden sein), welcher zur Delegation von `Abd Qays gehörte, sagte: „Wir stiegen von unseren Reitkamelen ab und küssten die Hände und Füße des Propheten (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm).“
Fatawa al-Imam al-Nawawi, Ta’līq al-Hajjār, S. 71