28-04-2008, 12:15 AM
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28-04-2008, 12:16 AM von Sirat al-Mustaqim.)
Ibn Al-Qayyim (rahimahullah) sagte: "Es gehörte zur Handlungsweise des Propheten (salallahu ´alayhi wa salam), dass er auf der Reise nur die Pflichtgebete verrichtete und es wurde nicht überliefert, dass er freiwillige Gebete vor oder nach den Pflichtgebeten zu verrichten pflegte, außer die zwei freiwilligen Rak´ah vor dem Fajr-Gebet und das Witr-Gebet, die er nie ausgelassen hat, ob er auf Reise war oder nicht." [Zaad al-Ma’aad, 1/473]
Es ist jedoch Sunnah, dass der Reisende die freiwilligen Gebete, wie Qiyam Al-Layl (das freiwillige Nachtgebet), das Duha-Gebet (das man in der Zeit zwischen Sonnenaufgang bis kurz vor Duhr verrichtet) und sonstige Gebete, für die es Gründe gibt, wie nach dem Wuddu, Salat At-Tauba (das Gebet der Reue), Tahiyat Al-Masjid (das Begrüssungsgebet für die Moschee) usw. verrichtet.