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Das Urteil über die Teilnahme an Oster-Feiern
#1
Salam_wr_wb


Frage:

Ich würde gern wissen, ob es haram ist, zu der „Sydney Royal Easter Show“ (Oster Show in Sydney) zu gehen. Obwohl sie es Oster-Show nennen, hat es tatsächlich nichts mit Ostern zu tun. Ich würde gern die Handarbeiten besichtigen, die Tiershows ansehen und Obst kaufen – all das hat mit Ostern nichts zu tun.



Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

Es ist dem Muslim nicht gestattet, an den Feiern und erfundenen Festen der Kuffar, wie Ostern, Weihnachten usw., teilzunehmen, denn an ihnen teilzunehmen und dort zu erscheinen, ist die Unterstützung des Schlechten und es steigert ihre Anzahl und stellt eine Nachahmung dar – all das ist nicht gestattet. Allah sagt (ungefähre Bedeutung): „Helft einander zur Güte und Gottesfurcht, aber helft einander nicht zur Sünde und feindseligem Vorgehen, und fürchtet Allah! Allah ist streng im Bestrafen.“ [5:2]

Und der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Wer auch immer ein Volk nachahmt, ist einer von ihnen.“ (Abu Dawud, 4031; von al-Albani in Irwa al-Ghalil, 5/109, als sahih eingestuft.)

Ibn al-Qayyim sagte: „Es ist dem Muslim gemäß dem Konsens der Gelehrten, deren Wort gewichtig ist, nicht erlaubt, an den Festen der Mushrikun teilzunehmen. Die Fuqaha, die den vier Rechtsschulen folgen, haben dies deutlich in ihren Büchern bestätigt… Al-Baihaqi berichtete mit einem sahih Isnad von Umar Ibn al-Khattab, dass dieser sagte: ‚Betretet nicht die Kirchen der Mushrikun am Tag ihres Festes, denn der göttliche Zorn wird auf sie herabgesendet.‘ Und Umar sagte auch: ‚Meidet die Feinde Allahs an ihre Festtagen.‘ Al-Baihaqi berichtete mit einem jayyid Isnad von Abd-Allah Ibn Amr, dass dieser sagte: ‚Wer auch immer sich im Land der Nicht-Araber niederlässt und ihr Neujahr und ihre Feste feiert und sie nachahmt, bis er in diesem Zustand stirbt, wird mit ihnen am Tag der Auferstehung versammelt werden.‘“ (Ahkam Ahl adh-Dhimma, 1/723-724)

Das Ständige Komitee für die Ausgabe von Fatawa wurde über argentinische Nationalfeiern befragt und über Feste, die in den Kirchen abgehalten werden, wie z.B. der Unabhängigkeitstag, und über christlich arabische Feste wie Ostern.

Sie antworteten: „Es ist für Muslime nicht erlaubt, solche Feiern abzuhalten oder dorthin zu gehen oder an ihnen gemeinsam mit den Christen teilzunehmen, denn das ist eine Unterstützung der Sünde und Übertretung, was Allah verboten hat.

Und Allah ist die Quelle der Kraft.“ (Fatawa al-Lajna ad-Daima, 2/76)

Zusammengefasst: Es ist nicht erlaubt, die Feste der Kuffar zu feiern oder an ihnen teilzunehmen, ob sie an ihnen nun religiöse Praktiken vollziehen oder sich auf Spiel und Unterhaltung beschränken, denn das bloße Feiern ist eine verbotene Innovation. Die Teilnahme an ihren religiösen Ritualen ist aber mehr haram.

Der Muslim sollte diesen Tag wie jeden anderen Tag auch verbringen und kein besonderes Essen oder Trinken vorbereiten oder irgendetwas anderes tun, um Freude auszudrücken, wie es von denjenigen gemacht wird, die dieses Fest feiern. Er sollte also nicht in Parks gehen, zur Kirmes usw., um sich von der Sünde der Billigung oder Teilnahme zu distanzieren.

Und Allah weiß es am besten.


Quelle: Islam-QA.com (Frage Nr. 101347)

Wa_salam_wr_wb
  


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Das Urteil über die Teilnahme an Oster-Feiern - von Umm Abderrahman - 12-03-2012, 11:10 PM

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