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Istikhara für Khulaa?
#4
Talaq (wenn der Mann sich von der Frau scheiden lässt) fällt in eine von 5 Kategorien: In Zaad al-Mustaqni wird gesagt: "Es ist erlaubt im Fall der Notwendigkeit und es ist makrooh (unerwünscht), wenn es keinen Grund dafür gibt. Es ist mustahabb (wünschenswert) im Fall von Schaden, verpflichtend im Fall von eela’ (ein Schwur sich von ehelichen Intimitäten fernzuhalten) und haraam (verboten) im Fall von bid'ah (Erneuerung)."

...

"Ähnlich, ist es der Ehefrau erlaubt nach einer Scheidung zu fragen, wenn ihr Ehemann ihr Leid zugefügt hat, wie z.B dass er nicht für ihren Lebensunterhalt ausgibt oder wenn sie ihn ablehnt (nicht mag), aufgrund seines schlechten Benehmens oder Schwäche in seiner Religiosität und so weiter. In diesem Fall ist es mustahabb (wünschenswert) für sie istikhaarah zu beten, um für einer Scheidung zu fragen."

Hier die ganze Fatwa:
http://www.islam-qa.com/en/ref/171435

InshaAllah beantwortet das deine Frage.



  


Nachrichten in diesem Thema
Istikhara für Khulaa? - von Amouna - 27-03-2012, 06:32 PM
RE: Istikhara für Khulaa? - von Muslima90 - 27-03-2012, 07:44 PM
RE: Istikhara für Khulaa? - von Amouna - 27-03-2012, 07:51 PM
RE: Istikhara für Khulaa? - von Muslima90 - 27-03-2012, 09:55 PM
RE: Istikhara für Khulaa? - von Amouna - 28-03-2012, 01:03 AM

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