23-05-2012, 02:14 PM
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23-05-2012, 02:17 PM von Al Ilmu Noorun.)
(23-05-2012, 11:12 AM)shace schrieb: Er sagt, dass es Gelehrten gibt die sagen er darf gar nichts sehen, andere sagen er darf alles außer den Intimbereich sehen und weil man immer die Mitte nehmen soll wenn die Gelehrten sich uneinig sind dann darf der Mann seine Verlobte ohne Kopftuch sehen, mit T-Shirt und Rock bis zu den Knien.
Vielleicht habt ihr ja eine Fatwa für mich :)
Dass es Gelehrte von Ahlu Sunah gibt, die sagen, dass man alles außer dem Intimbereich sehen dürfte, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen! Wie sollte das auch funktionieren??? Die Frau ist immer noch eine Fremde für den Mann und darf nur in Begleitung eines Mahram mit ihm zusammen sein. Das würde ja heißen, dass dieser fremde Mann mehr von der Frau sehen dürfte, als ihre eigenen Brüder oder sogar andere Frauen.
In welcher Minute sagt er das denn im Video?
Soweit ich weiß, erlaubt die Mehrheit der Gelehrten, dass ein Mann von einer Frau, die er heiraten will, Gesicht, Hände (und Füße) sehen darf, manche sagen auch zusätzlich noch Haare, Hals, Ohren. Siehe folgende Fatwa: http://www.islam-qa.com/en/ref/2572
Hier eine Fatwa von Ibn Baaz (möge Allah mit ihm barmherzig sein):
Frage:
Wenn ein Mann um die Hand einer Frau anhalten möchte, muss er sie dann vorher sehen? Stimmt es auch, dass die Frau diesem Mann ihre Haare zeigen darf, um ihm damit ihre Schönheit noch mehr zu zeigen?
Antwort:
Gepriesen sei Allah! Es ist nichts dagegen einzuwenden, wenn er sie vorher sieht, jedoch ist es keine Pflicht. Es ist aber ratsam, dass er sie vorher sieht und dass sie ihn vorher sieht. Dies fördert auch zusätzlich die Harmonie. Der Gesandte Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, hat demjenigen, der um die Hand einer Frau anhalten möchte, angeordnet, seine Verlobte vorher zu sehen. Wenn sie dabei ihr Gesicht, ihre Hände, ihren Kopf und ihre Füße vor ihm entschleiert, so ist dagegen nichts einzuwenden.
Einige Gelehrte haben gesagt: Es reicht völlig aus, wenn sie vor ihm nur ihr Gesicht und ihre Hände entschleiert. Doch die richtige Sichtweise besagt, dass sie ihm auch ihren Kopf (also ihre Haare) und ihre Füße entschleiern darf, damit er sie ganz sehen kann. Somit darf sie ihn anschauen und auch er darf sie anschauen. Denn dies entfacht auch die Liebe zwischen ihnen, so wie es im Ĥadīth überliefert wurde. Doch darf er sich mit ihr nicht alleine befinden. Es muss ihr Vater dabei sein, oder ihr Bruder oder eine andere Frau.
Sheikh `Abdul-`Aziz ibn Baz (rahimahullah)
Fataawah Nūr ‘Ala d-Darb, 3/1522
Fataawa Islamiyyah, Darussalam, Band 5, Seiten 207/208
http://www.islamfatwa.de/soziale-angeleg...frau-sehen
Des Weiteren geht es darum, dass der Mann die Frau vorher sieht, um herauszufinden, ob er sie auch wirklich heiraten will und nur zu diesem Zweck darf er sie sehen und nicht einfach so...
Shaykh Ibn Uthaymeen (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte: Es ist erlaubt für den Bewerber die Frau zu sehen, die er beabsichtigt zu heiraten, aber dies unter bestimmten Bedingungen:
1 – Dass er sie zu sehen benötigt. Wenn es kein Erfordernis gibt, dann ist das Grundprinzip, dass ein Mann nicht zu einer Frau gucken sollte, die nicht-mahram für ihn ist weil Allah sagte (ungefähre Bedeutung): "Sprich zu den gläubigen Männern, dass sie ihre Blicke zu Boden schlagen (vor verbotenen Dingen)" [al-Noor 24:30].
2 – Er sollte sich entschließen, dass er ihr ein Heiratsantrag macht. Wenn er immer noch zögerlich ist, dann sollte er nicht gucken, aber wenn er sich entschlossen hat, dann kann er gucken und dann sollte er entweder vorangehen oder die Idee aufgeben.
3 – Er sollte gucken, ohne allein mit ihr zu sein...
4 – Er sollte denken, dass es höchst wahrscheinlich ist, dass sie und ihre Familie (seinen Antrag) akzeptieren werden...
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Ich habe jetzt nur Teile übersetzt. Hier ist es ausführlicher: http://www.islam-qa.com/en/ref/102369