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Späte Rechnungsausstellung haram?
#1
Hayirli Geceler,

ich studiere im letzten Jahr auf der Uni und erhalte dafür Stipendium, nebenbei arbeite ich Teilzeit. Das Stipendium erlaubt mir jährlich ein Zuverdienst von ca. 8000 €, diesen Betrag verdiene ich bereits mit meiner Teilzeit Tätigkeit.
Außerdem bin ich noch Selbstständig als Software-Entwickler tätig, da aber auch Gewinne aus der selbstständigen Tätigkeit als Zuverdienst gelten, habe ich das derzeit aufgegeben.

Nun da ich für meine Familie sorgen muss, reicht die Summe Teilzeit + Stipendium nicht mehr fürs leben aus. Wäre es in Ordnung wenn ich selbstständig Aufträge abschließe, das Geld dieses Jahr bekomme, aber die Rechnung nächstes Jahr (nach dem Studium) erst ausstelle?
Ich möchte ja jeden fall meine Steuern zahlen.

Aber im Islam ist es ja vorgeschrieben die Gesetze zu befolgen, aber dies wäre in diesem Fall nicht ganz der Fall. Ich will weder haram Geld verdienen noch mein Studium abbrechen.

Bitte um eine Lösung für mein Problem :(

Allah razi olsun
  


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Späte Rechnungsausstellung haram? - von DaMuslim - 17-06-2012, 03:16 AM

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