19-06-2012, 02:32 PM
In der oben geposteten Fatwa steht ja:
(23-05-2012, 02:14 PM)Al Ilmu Noorun schrieb: Shaykh Ibn Uthaymeen (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte: Es ist erlaubt für den Bewerber die Frau zu sehen, die er beabsichtigt zu heiraten, aber dies unter bestimmten Bedingungen:
1 – Dass er sie zu sehen benötigt. Wenn es kein Erfordernis gibt, dann ist das Grundprinzip, dass ein Mann nicht zu einer Frau gucken sollte, die nicht-mahram für ihn ist weil Allah sagte (ungefähre Bedeutung): "Sprich zu den gläubigen Männern, dass sie ihre Blicke zu Boden schlagen (vor verbotenen Dingen)" [al-Noor 24:30].
Soweit ich weiß, sollte er sie also nur sehen, um herauszufinden, ob er sie heiraten möchte. Wenn es dazu nötig ist, sie mehrere Male zu sehen, so geht das auch. Aber er sollte sie nicht einfach so zum Spaß sehen, da sie ja immer noch eine Fremde ist. Wa Allahu Alam!