also die verlobung ist nur ein versprechen und kein nikah und deshalb darf er die frau nur kurz sehen ob er sie will und ansonsten darf er sie erst wieder bei nikah sehen.
wenn es angelegenheiten zu besprechen gibt kann er es mit anwesenheit von ihrem maharam tuen aber ohne die grenzen zu übertreten und nur das nötige ansonsten haben sie nicht mehr viel zu besprechen bis zu nikah.
und die verlobung kann auch zu jeder zeit rückgängig gemacht werden.
für meine aussage habe ich mir ein rat bei menschen des wissens geholt.
alahu wa alem