24-07-2012, 04:01 PM
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24-07-2012, 04:14 PM von Al Ilmu Noorun.)
Wa feeki barak Allah. Ja, ich kenne diese Fatwa. Aber wenn man genau schaut, so bezieht sich die Antwort eigentlich hauptsächlich darauf, dass man sich zu Ramadan gratulieren darf und dass dies keine Bidaa ist. In der Themenfrage der Fatwa wurde dann auch nur "Ramadan Mubarak" reingenommen. Allahu Alam.
Aber selbst wenn es da eine Meinungsverschiedenheit geben sollte, so denke ich, ist es am sichersten diesen Gruß zu vermeiden, dadurch verlieren wir insha Allah nichts.
Und bezüglich "Karim", ja, das ist sogar ein Männername, aber wie Sheikh Ibn Uthaymeen in seiner Fatwa sagt, geht es darum, dass der Monat an sich nicht großzügig ist und den Menschen nichts gibt...