03-08-2012, 02:46 AM
(02-08-2012, 09:28 PM)David schrieb: Wäre denn telefonieren oder schreiben haram?
Wäre es haram wenn man im Hochzeitsvertrag wirklich wichtige Punkte erwähnt, so dass wenn die Entscheidung doch, möge Allah mich bewahren, falsch sein sollte, es einfacher ist dass wieder rückgängig zu machen. Astaghfirulla, das ist nicht mein Plan. Aber wenn es so kommen sollte will ich nicht zu den verlieren gehören.
z.b. dass sie ihren Glauben nicht mehr praktiziert, dass sie schweres haram begeht!!!
Bismillah
bruder du darfst wenn du mit deine frau unzufrieden bist natürlich dich scheiden lassen.
vorallem wenn sie ihre religion nicht mehr praktiziert.natürlich soll man geduldig sein und hilfe bei allah suchen aber ich rede jetzt auch vom schwerfall wenn es gar keine hilfe mehr gibt.
du musst sowas auch nicht im vertrag festhalten.
voreheliche telofon und chatten geht gar nicht.
wenn auch nur unter beisein von maharam und nur die nötigsten fragen was der ehe dienen könnte.