Allgemein noch was zum Thema Nachholen von Bruder Ahmad Abul Baraa
Weiteres zum Thema Nachholen:
Frage (Nr. 72216):
Wenn jemand sich nicht daran erinnern kann, wie viele Gebete er unterlassen hat, wie sollte er sie nachholen?
Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.
Wenn Gebete verpasst wurden, dann muss eines der folgenden drei Szenarien zutreffen:
1. Das Gebet wurde aus einem Grund wie Schlafen oder Vergessen verpasst. In diesem Fall muss es nachgeholt werden, denn der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Wer ein Gebet vergisst oder er schläft und verpasst es, dann ist die Sühne dafür, dass er es betet, wenn er sich daran erinnert.“ (Bukhāri #572; Muslim #684).
Er sollte diese Gebete in der Reihenfolge, wie sie vorgeschrieben sind, verrichten, aufgrund des Hadīth von Jābir ibn `Abd-Allah, demgemäß `Umar ibn al-Khattāb (möge Allah mit ihm zufrieden sein) am Tag von al-Khandaq, nachdem die Sonne untergegangen war, kam und damit begann, die Kuffār der Quraisch zu verfluchen. Er sagte: „Oh Gesandter Allahs, ich konnte nur schwer `Asr beten bis die Sonne beinahe untergegangen war.“ Der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Bei Allah, ich habe auch noch nicht gebetet.“ Wir gingen zu Bat-hān und er verrichtete Wudū’ und wir taten es ebenfalls. Dann betete er `Asr nachdem die Sonne untergegangen war, danach betete er Maghrib. (Bukhāri #571; Muslim #631).
2. Er versäumte das Gebet aus einem Grund, doch er war sich dessen nicht bewusst, wie z. B. bei Ohnmacht. In diesem Fall wird ihm das Gebet erlassen und er muss es nicht nachholen.
Die Gelehrten des Beständigen Komitees wurden gefragt: „Ich war in einen Verkehrsunfall verwickelt und blieb für drei Monate im Krankenhaus, wo ich nicht erwachte und ich betete die ganze Zeit nicht. Ist mir das Gebet erlassen oder muss ich all die verpassten Gebete nachholen?“
Sie antworteten: „Die Gebete während des erwähnten Zeitraums werden in deinem Fall erlassen, solange du während dieser Zeit bewusstlos warst.“
Sie wurden außerdem gefragt: „Wenn jemand für einen Monat bewusstlos bleibt, während dieser Zeit nicht betet und dann sein Bewusstsein wiedererlangt – muss er die verpassten Gebete nachholen?“
Sie antworteten: „Er muss die in diesem Zeitraum verpassten Gebete nicht nachholen, denn er fällt unter dieselbe Regel wie derjenige, der krank ist, und der Stift wird für den Kranken erhoben (d. h. seine Taten werden nicht aufgezeichnet).“ (Fatāwa al-Lajnah al-Dā`imah #6/21).
3. Er verpasste die Gebete ohne Grund. In diesem Fall gelten zwei Szenarien:
Entweder leugnet er, dass sie obligatorisch sind, und weigert sich, dies zu akzeptieren. In diesem Fall gibt es keine Meinungsverschiedenheit, dass dies Kufr ist, und er hat nichts mit dem Islam zu tun. Er muss dem Islam beitreten und all die Pflichten und Verpflichtungen der Religion erfüllen, doch er muss die Gebete, die er verpasste, als er Kāfir war, nicht nachholen.
Oder er betete nicht, weil er nachlässig und faul war. In diesem Fall sind die Gebete nicht gültig, wenn er sie nachholt, denn er hatte zu der Zeit, als er sie verpasste, keine Entschuldigung. Allah hat das Gebet zu festen, genau definierten Zeiten vorgeschrieben, wie Er sagt (ungefähre Bedeutung): „Das Gebet ist den Gläubigen zu bestimmten Zeiten vorgeschrieben.“ (4:103)
Und der Gesandte Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Wer eine Handlung einführt, die nicht Teil unserer Sache ist, der wird zurückgewiesen.“ (Bukhāri #2697; Muslim #1718).
Scheikh `Abd al-`Azīz ibn Bāz (möge Allah ihm barmherzig sein) wurde gefragt: „Ich habe bis zum Alter von 24 nicht gebetet. Jetzt verrichte ich mit jedem Fard (Pflichtgebet) ein weiteres Fard. Ist es mir erlaubt, dies zu tun? Sollte ich so fortfahren oder gibt es etwas anderes, was ich zu tun habe?“
Er antwortete: „Derjenige, der absichtlich Gebete verpasst, muss sie nicht nachholen, gemäß der korrekten Ansicht der Gelehrten. Vielmehr muss er bei Allah bereuen, denn das Gebet ist die Grundlage des Islams und es zu unterlassen ist die größte aller Sünden. Tatsächlich wird dadurch großer Kufr begründet gemäß der korrekteren von zwei Gelehrtenmeinungen, denn es wurde überliefert, dass der Gesandte Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Das Abkommen, das zwischen uns und ihnen steht, ist das Gebet, wer es unterlässt, ist ein Kāfir.“ (Imām Ahmad und die Autoren von al-Sunan mit einem sahīh Isnād von Buraydah [möge Allah mit ihm zufrieden sein]).
Und der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Zwischen einem Mann und Schirk sowie Kufr steht das Unterlassen des Gebets.“ (Imām Muslim in seinem sahīh Werk von Jābir ibn `Abd-Allah [möge Allah mit ihm zufrieden sein]). Und es gibt weitere Ahādīth, die dasselbe bestätigen.
Was du zu tun hast, ist, bei Allah aufrichtig zu bereuen, indem du das, was du in der Vergangenheit getan hast, bedauerst, mit dem Gebet beginnst und fest entschlossen bist, nicht wieder rückfällig zu werden. Du musst nichts nachholen, weder die Gebete noch etwas anderes. Alles, was du zu tun hast, ist zu bereuen. Lob sei Allah, Der die Reue desjenigen, der bereut, annimmt. Allah sagt (ungefähre Bedeutung): „Wendet euch alle reumütig Allah zu, ihr Gläubigen, auf dass es euch wohl ergehen möge!“ (24:31).
Und der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Derjenige, der seine Sünde bereut, ist wie derjenige, der überhaupt keine Sünde begangen hat.“
Du musst aufrichtig in deiner Reue sein, dich selbst zur Rechenschaft ziehen und dich bemühen, deine Gebete regelmäßig, pünktlich und in der Gemeinschaft zu verrichten. Außerdem musst du Allah um Vergebung für das, was du getan hast, bitten, viele rechtschaffene Taten verrichten und optimistisch sein, denn Allah sagt (ungefähre Bedeutung): „Und Ich bin wahrlich allvergebend für denjenigen, der bereut und glaubt (an Meine Einheit und niemanden neben mit anbetet) und rechtschaffen handelt und sich hierauf rechtleiten lässt.“ (20:82).
Wir bitten Allah darum, uns und dich rechtzuleiten, unsere Reue aufrichtig sein zu lassen und uns zu helfen, mit dem Verrichten guter Taten fortfahren zu können.“ (Majmū` Fatāwa al-Scheikh ibn Bāz #10/329, 330)
Wenn er die gottesdienstliche Tat vor der Zeit ausführte - d. h. bevor der Zeitraum dafür begann - so wurde sie von ihm nicht angenommen und wenn er sie danach verrichtet, so wird sie nicht von ihm angenommen werden, es sei denn, er hat eine Rechtfertigung.“ (Majmū` Fatāwa al-Scheikh ibn `Uthaymīn #19, Frage Nr. 45).
Was er zu tun hat, ist die aufrichtige Reue von all seinen Sünden, das regelmäßige und rechtzeitige Verrichten seiner Pflichten, das Aufgeben der schlechten Taten, das Ausführen vieler nāfil Taten und Handlungen der Anbetung.
Und Allah weiß es am besten.
Islam Q&A