18-10-2012, 06:20 PM
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18-10-2012, 06:30 PM von Abdu rRahman.)
Schwester Umm Mikail, ich muss dich da korrigieren. Wenn der Mann seine Frau bevollmächtigt, dass sie die Scheidung in ihrer Hand hat und diese dann die Scheidung ausspricht, so gilt diese Scheidung. Es ist so, als ob der Mann sie geschieden hat. Der Mann kann sie aber während der Wartezeit zurückholen.
p.s. hab dir dazu noch eine Fetwa gefunden, aber ist leider nur auf arabisch http://islamqa.info/ar/ref/151276