19-10-2012, 02:23 PM
Bruderherz, es ist wirklich nicht meine Absicht dich zu ärgern :) aber ich muss trotzdem hierzu noch was sagen, da ich mir nicht sicher bin, ob du es wirklich weisst, in welchen Fällen Unwissenheit, keine Entschudligung ist, weil man sollte in solchen Dingen schon eine Klarheit haben, da darauf andere Urteile aufbauen, wie z.B. ob die Scheidung jetzt gilt oder nicht, wenn sie gelten würde, dann im Falle, dass der Mann sie nicht zurückholt, wären sie geschieden und es wäre ihnen verboten zusammenzuleben.
Wenn man sagt, sie gilt nicht, weil es aus Unwissenheit geschehen ist und der Mann sie nicht zurückholt, da der Mann dann denkt man braucht sie nicht zurückholen, weil es sowieso nicht gilt, aber sie DOCH GELTEN WÜRDE, dann wären sie garnicht verheiratet.
Soweit mir bekannt ist, gibt es keine Entschuldigung für Unwissenheit, was die Scheidung angeht, selbst wenn man sie aus Spaß aussagt, ohne die Absicht gehabt zu haben sie zu scheiden, so GILT DIE SCHEIDUNG. Da wird nicht entschuldigt, wenn der Mann dann sagt ich hab das nicht gewusst.
http://islamqa.info/en/ref/70460
Auch in einem Fall, wo der Mann z.B. seine Frau scheiden würde und diese jedoch noch nichts über der Scheidung weiß, so GILT DIESE SCHEIDUNG. Ihre Unwissenheit über die Scheidung spielt keine Rolle.
Leider habe ich dazu was nur auf arabisch:
http://www.islamweb.net/fatwa/index.php?...&Id=142657
Also barakallahu fike Bruder :) und bitte nimm es mir nicht übel...