30-10-2012, 12:10 PM
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23-02-2014, 08:40 PM von Al Ilmu Noorun.)
1. Hier ein Ausschnitt aus einer Fatwa zum Thema Schwören, wenn man denkt, dass etwas so stattgefunden hat und sich aber irrt:
"Wer auch immer etwas beschwört, von dem er denkt, das es so ist, wie er es beschworen hat und dann herausfindet, dass es anders ist, muss keine Buße dafür entrichten nach der Mehrheit der Gelehrten. Dies fällt unter der Rubrik von unabsichtliche Schwüre.
Ibn Qudaamah (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte: Wer auch immer etwas beschwört, während er denkt, dass es so ist, wie er es beschwört und dies ist nicht der Fall, muss keine Buße dafür entrichten, weil dies eine Art von unabsichtlicher Schwur ist. Die meisten Gelehrten sind der Meinung, dass keine Buße für diese Art von Schwur erforderlich ist.
Ibn al-Mundhir sagte: Dies wurde berichtet von Ibn ‘Abbaas, Abu Hurayrah, Abu Maalik, Zuraarah ibn Awfa, al-Hasan, al-Nakha’i, Maalik, Abu Haneefah und al-Thawri. Diejenigen, die sagten dass dies ein unabsichtlicher Schwur sei, waren: Mujaahid, Sulaymaan ibn Yasaar, al-Awzaa’i, al-Thawri und Abu Haneefah und seine Gefährten."
2. Bezüglich das falsche Schwören über etwas aus der Vergangenheit:
"Falsch über etwas schwören, das in der Vergangenheit war. Dies ist eine große Sünde und es gibt keine Buße dafür nach der Mehrheit der Gelehrten, weil es zu ernst dafür ist, als dass es gesühnt werden könnte."
"Im Bezug auf einen Schwur, den du fläschlicherweise gemacht hast, indem du gesagt hast, dass du etwas in der Vergangenheit getan oder nicht getan hast, während du gelogen hast, dafür gibt es keine Buße zu entrichten, aber du musst bei Allah bereuen und Allah nimmt die Reue von denjenigen an, die bereuen. Möge Allah dir helfen und deine Sünde vergeben."
http://www.islam-qa.com/en/ref/36734/
3. Bezüglich das Schwören auf den Quran:
Es ist nur erlaubt bei Allah, Seinen Namen und Eigenschaften zu schwören - und auch nur dann ist ein Schwur bindend.
Wenn man auf den Quran schwört, so ist das das Schwören auf das Wort Allahs, das zu Seinen Eigenschaften gehört. Wenn also mit dem Schwören beim Mushaf gemeint ist, dass man auf die Worte Allahs, die darin enthalten sind, schwört, so ist das ein islamisch akzeptabler Schwur.
Aber wenn das Papier und die Tinte damit gemeint sind, dann ist es ein Schwur bei etwas anderem als Allah, was Schirk ist, da der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: "Wer auch immer bei etwas anderem schwört als bei Allah, hat eine Handlung des Kufr oder Schirk gemacht. (Überliefert von al-Tirmidhi (1535) und Abu Dawood (3251); als saheeh klassifiziert von al-Albaani in Saheeh al-Tirmidhi)
Somit ist es besser nicht beim Mushaf zu schwören, denn der Mushaf enthält die Worte Allahs und er enthält Papier und Tinte.
Was das Tun seiner Hand auf oder in den Mushaf angeht, so ist dies eine erfundene Sache, die manche Menschen tun, um denjenigen, der schwört, davor zu warnen zu lügen.
Entnommen aus einer Fatwa von Islam Q&A Frage Nr. 98194
http://www.islam-qa.com/en/ref/98194/
Ich hoffe, deine Fragen haben sich somit geklärt.