30-10-2012, 10:48 PM
Irgendwie glaube ich, dass du die Fatawa ein bisschen missverstanden hast.
Also auf den Quran/Mushaf darf man nur schwören, wenn man damit die Worte Allahs meint - nicht aber das Buch, die Tinte, Blätter usw. - wenn man auf Letzteres schwört, so ist das Schirk! Deshalb sollte man lieber erst recht vom Schwören auf den Mushaf Abstand nehmen.
Wenn man nun auf die Worte Allahs schwören will, so sollte man dabei lieber aber nicht die Hand auf den Mushaf legen, weil dies im Islam nicht bekannt ist.
Du musst selber am besten wissen, was du im Sinn hattest, als du auf den Quran geschworen hast (ob du die Worte Allahs meintest - was in Ordnung wäre - oder auf den Mushaf an sich, z.B. aus Tradition, dann solltest du bei Allah bereuen und das nicht mehr machen insha Allah).
Und bezüglich, dass man etwas Falsches, was in der Vergangenheit passiert sein soll, beschwört, so musst du auch am besten wissen, ob du bewusst etwas Falsches gesagt hast (dann solltest du auch bei Allah bereuen) oder ob du tatsächlich dachtest, dass es so war, wie du geschworen hast und du dann aber später gemerkt hast, dass du dich geirrt hast.
Wa Allahu Alam.
Hoffentlich ist es dir jetzt klar geworden.