03-05-2008, 08:30 PM
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21-02-2014, 02:18 PM von Umm Musab.)
Ya'qub schrieb:1.) Gehört man zu den Nichtbetenden, wenn man nur Freitags betet, des öfteren auch in der Moschee?
Man gilt als Betender, wenn man die Pflichtgebete verrichtet und das Pflichtgebet besteht aus 5 täglichen Gebeten zu bestimmten Zeiten.
Nach Imam Ahmad - und das ist insha'Allah die richtige Meinung - ist jemand der aus nichtigen Gründen nicht betet ein Kafir.
Ya'qub schrieb:2.) Warum kommt man in die Hölle, wenn man nicht betet? Und als Muslim aber kommt man irgendwann wieder aus der Hölle raus, oder?
Alle Gelehrten sind sich einig darüber, dass ein "Muslim" der nicht betet in die Hölle kommen wird. Der einzige Meinungsunterschied unter den Gelehrten besteht darin, ob derjenige der nicht betet für ewig in der Hölle bleibt oder die Hölle nach einer Zeit verlässt. Nach Imam Ahmad Hanbal kommt jemand der nicht betet für alle Ewigkeiten in die Hölle und das wird als richtige Ansicht betrachtet.
Der Prophet sagte: "Zwischen einer Person und dem Kufr und dem Shirk steht das Unterlassen des Gebets." [al-Tirmidhi, von Ibn Majah und al-Albani als saheeh klassifiziert]
Der Prophet sagte: "Die Verpflichtung zwischen uns und ihnen (den Heuchlern) ist das Gebet, wer auch immer es unterlässt, der hat in der Tat Kufr begangen (i.e.: ist ungläubig geworden)." [Tirmidhi, saheeh]
Ya'qub schrieb:3.) Kann man das Nichtbeten durch andere Taten, wie mehr Zakah oder mehr Fasten wiedergutmachen?
Jemand der nicht betet dem nützen andere gute Taten (wie fasten) nicht, da Allah nur die Taten eines Muslim akzeptiert und derjenige der nicht betet ist nach der richtigen Gelehrtenansicht kein Muslim.
Wenn jemand jedoch bereut und den Islam angenommen hat indem er angefangen hat zu beten, dann sollte derjenige viele gute freiwillige Taten verrichten.
Ya'qub schrieb:4.) Gehört man zu den Nichtbetenden, wenn man einen Grund hat, warum man nicht betet? (Wie z.B. in einer Bank arbeiten)
Das ist kein Entschuldigungsgrund für das Unterlassen des Gebets. Das Gebet ist die Pflicht eines jeden Muslim, der geistig gesund ist und das entsprechende Alter (etwa 7) erreicht hat, ab dem seine Taten aufgeschrieben werden. Wer es aus nichtigen Gründen unterlässt (und das Arbeiten in der Bank ist einer) ist ein Kafir. Die einzigen Entschuldigunsgründe für das Unterlassen des Gebets bezüglich einem Muslim der gesitig gesund ist und das entsprechende Alter erreicht hat, sind: wenn er verschlafen hat oder er es vergessen hat.
Man sollte seine Gebete auf der Arbeit zur richtigen Zeit verrichten, wenn das nicht geht, dann sollte man die Arbeit kündigen und nach einer anderen Arbeit suchen in der man seine Gebete zur richtigen Zeit verrichten kann.
In einer Bank zu arbeiten die mit Zinsen handelt ist ohnehin verboten.
Ya'qub schrieb:5.) Kann man, wenn man beispielsweise arbeiten muss, alle 17 Rakat Pflichtgebete auch am morgen zusammen beten? Weil man muss sie ja sowieso nachholen, also kann man doch auch "vorbeten" sozusagen.
Es ist nicht erlaubt ein Gebet aufzuschieben bis die Zeit in der das Gebet verrichtet werden muss, beendet ist. Das Gebet muss zur richtigen Zeit verrichtet werden, wer das Gebet nicht zur richtigen Zeit betet begeht eine der größten Sünden und so einer muss bei Allah bereuen. Diese Tat ist so schwerwigend dass einige Gelehrte so einen als Kafir betrachten, wie Sheikh Ibn Baz sagt. [Majmu Fatawa wa Maqalat Samahat]
Es herrscht ein Meinungsunterschied darüber ob man ein Gebet nachholen soll, dass man aus nichtigen Gründen verpasst hat und ob das Gebet dann angenommen wird oder nicht, wenn man es nachholt. Viele der Gelehrten sagten, dass man es nachholen sollte und dass das Gebet gültig ist, auch wenn so einer ein Sünder ist. Dies war die Ansicht von Sheikh Ibn Utheimin (rahimahullah). [al-Sharh al-Mumti 2/89]
Sheikh ul Islam Ibn taymiyyah (rahimahullah) war der Ansicht, dass ein solches Gebet nicht gültig ist und dass man es nicht nachzuholen hat. Er sagte: "Es ist jemanden der ein Gebet absichtlich verpasst hat nicht vorgeschrieben es nachzuholen und das Gebet ist ungültig, wenn er es nachholt; vielmehr sollte er viele freiwillige Gebete verrichten. Dies ist die Ansicht einige unter den Salaf." [al-Ikhtiyarat 34]