15-11-2012, 12:22 PM
Insha Allah beantwortet folgende Fatwa deine Frage:
Tätowierung vor der Annahme des Islams
Frage:
Bevor ich zum Islam konvertierte, ließ ich mich tätowieren. Ich habe kürzlich gelesen, dass eine tätowierte Frau eine verfluchte Frau ist. Gilt dies auch für mich? Wenn ich mich verlobe, muss ich meinem Mann vorher davon erzählen, im Falle dass er sich mit einer “verfluchten Frau” nicht verloben will?
Antwort:
Alles Lob gebührt Allâh.
Der Muslim muss begreifen, dass der Islam jegliche vergangenen Sünden tilgt und tatsächlich wandelt Allâh sie in gute Taten um, wie Er sagt (ungefähre Bedeutung):
{„Außer denen, die bereuen und glauben (an den islamischen Monotheismus) und gute Werke tun; denn deren böse Taten wird Allâh in gute umwandeln; und Allâh ist ja Allverzeihend, Barmherzig.“ [al-Furqân 25:70]}
Es wurde berichtet, dass ‘Amr ibn al-‘Âs sagte: „Als Allâh mir die Liebe zum Islam ins Herz gelegt hatte, kam ich zum Propheten (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) und sagte: ‚Strecke deine Hand aus, damit ich dir den Treueschwur geben kann!’ Er streckte seine Hand aus, doch ich nahm meine eigene Hand wieder zurück. Er fragte: ‚Was ist los, o ‘Amr?’ Ich sagte: ‚Es gibt eine Bedingung.’ Er fragte: ‚Was ist die Bedingung?’ Ich sagte: ‚Dass mir vergeben wird.’ Er sagte: ‚Weißt du nicht, o ‘Amr, dass der Islam das Vergangene tilgt, die Hijrah (Auswanderung um den Willen Allâhs) das Vergangene tilgt und der Hajj das Vergangene tilgt?’“ (Berichtet von Muslim, 121)
Dieser Hadîth zeigt an, dass wer auch immer Muslim wird, demjenigen werden alle schlechten Taten verziehen, die er begangen hat, bevor er Muslim wurde.
Zweitens:
Es wurde vom Propheten (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) berichtet, dass das Tätowieren harâm (verboten) ist. Es wurde berichtet, dass Abu Juhayfah (möge Allâh mit ihm zufrieden sein) sagte: „Der Prophet (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) verfluchte denjenigen, der tätowiert, denjenigen, der sich tätowieren lässt, denjenigen, der Riba (Wucher oder Zinsen) verzehrt und denjenigen, der es bezahlt, und er verbot den Erlös aus dem Verkauf eines Hundes und das Brautgeld für eine Prostituierte, und er verfluchte die Bildermacher.“ (Berichtet von al-Bukhâri, 5032)
Das Tätowieren ist eine Hauptsünde, aber wenn eine Person es bereut, akzeptiert Allâh seine Reue.
Drittens:
Die moderne Medizin ist dazu im Stande, Tätowierungen zu entfernen; das Gegenmittel existiert, also können Sie es in sha Allâh leicht loswerden.
Viertens:
Der Fluch der Frau, die tätowiert, ist nicht dauerhaft; vielmehr wird dieser Fluch aufgehoben, wenn eine Person es bereut. Demnach ist es ein Fehler von Ihnen, zu sagen, dass Sie eine verfluchte Frau sind. Lieber bitten wir Allâh, aus Ihnen eine gute und rechtschaffene Frau zu machen.
Fünftens:
Zweifellos wird derjenige, der Sie heiraten will, diese Angelegenheit verstehen, besonders dass es vor Ihrer Konvertierung war. Selbst wenn es nach Ihrer Konvertierung war, solange der Muslim es bereut hat, kann er nicht dafür verantwortlich gemacht oder zur Rechenschaft gezogen werden, vielmehr werden seine schlechten Taten in gute Taten umgewandelt.
Und Allâh weiß es am besten.
Quelle: Islam-QA.com (Frage Nr. 9222)