17-11-2012, 03:12 PM
An erster Stelle: Derjenige der das 5-malige Gebet nicht verrichtet ist nach der Mehrheit der
Gelehrten von damals wie der vier Rechtschulen ein Muslim und kein Kafir solange er bezeugt
dass es keinen Gott gibt außer Allah und das Muhammad sein Gesandter ist. Er bezeugt dass das Gebet eine Pflicht ist, vernachlässigt es jedoch aus z.b. aus Faulheit oder Ungewohnheit. Es gibt dort Meinungs-
verschiedenheiten jedoch stütze ich mich auf die von Shaikh al-Albani
wenn er jedoch die Pflicht des Gebetes leugnet wie "heutzutage müssen wir nicht mehr beten" oder "ich habe ein reines Herz das Gebet ist keine Pflicht für mich" oder ähnliches, so ist er ein Kafir nach allen Gelehrten dar er etwas leugnet was Allah obligatorisch gemacht hat. Um jedoch auf ihn den Takfir zu sprechen müsste ein Wissender mit ihm sprechen und ihm die Iqaamatul Hujjah bringen (Beweiserklärung) und wenn er immer noch darauf beharrt dann kann der Wissende auf ihn den Takfir sprechen und automatisch sind dann die beiden geschieden die Muslimische Frau und der Ehemann. Dafür bedarf es jedoch einen Wissenden. Denn vielleicht ist er unwissend darüber.