al-Salafi
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al-Salafi   18-12-2012, 06:02 PM
#8
(25-11-2012, 11:00 AM)Abu Yahya schrieb: BITTE SOWAS IMMER VERHEIMLICHEN. DAS GEHT DEN JETZIGEN EHEMANN GARNICHTS AN.

SIE KANN ES SICH ENTHALTEN UND WENN ER DARAUF BESTEHT DARF SIE IN DIESEM ZUSAMMENHANG SOGAR LÜGEN WEIL SIE DADURCH SICH, IHRE EHRE UND IHRE SÜNDEN VERDECKT UND BEWAHRT.

ALLES WAS DAVOR WAR GEHT DEN PARTNER NICHTS AN UND SOGAR AUCH WENN ES IM ISLAM PASSIERT IST UND MAN HAT BEREUT UND NUR WENN MAN BEREUT HAT.

BARAKALLAHU FIEKUM

Wa_salam_wr_wb

Wo ist der Beweis das es in solch einer Situation erlaubt sei zu Lügen? Ich bitte dich eine Fatwa zu posten.

Subhan Allaah, was ist wenn der Mann bsp. kein Zina begang und will z.B. eine Schwester die dementsprechend ist heiraten. Und du willst mir jetzt sagen es sei erlaubt ihm Frech ins Gesicht zu lügen weil man Bereut??? Wenn jemand sich über sein/e Verlobt/en Informieren will (z.B. ein Bruder oder eine Schwester) und fragt die Verwandten oder Masajid Leitung und Bekannten wie sie diesen Bruder kennen, dürfen sie in dem Fall auch lügen?? Ich hoffe mal die Antwort kennst du...

Lange Rede kurzer Sinn: Bitte zeig mir was die Kibaar Ulama dazu gesagt haben.
Zitat:BismiLLAH.

Möge Allah dieser Schwester helfen.
Hätte Sie Geschlechtsverkehr, dann ist Sie verpflichtet dieses zu erwähnen.
Aber in Ihrem Fall MUSS sie es VERHEIMLICHEN. Vergangene Sünden müssen VERHEIMLICHT werden.

Auch dich bitte ich um eine Fatwa von anerkannten Gelehrten.
Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18-12-2012, 06:05 PM von al-Salafi.
  
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