(18-12-2012, 06:02 PM)al-Salafi schrieb: ![Wa_salam_wr_wb Wa_salam_wr_wb](https://diewahrheitimherzen.net/forum/images/smilies/wa_salam_wr_wb.png)
Wo ist der Beweis das es in solch einer Situation erlaubt sei zu Lügen? Ich bitte dich eine Fatwa zu posten.
Subhan Allaah, was ist wenn der Mann bsp. kein Zina begang und will z.B. eine Schwester die dementsprechend ist heiraten. Und du willst mir jetzt sagen es sei erlaubt ihm Frech ins Gesicht zu lügen weil man Bereut??? Wenn jemand sich über sein/e Verlobt/en Informieren will (z.B. ein Bruder oder eine Schwester) und fragt die Verwandten oder Masajid Leitung und Bekannten wie sie diesen Bruder kennen, dürfen sie in dem Fall auch lügen?? Ich hoffe mal die Antwort kennst du...
Lange Rede kurzer Sinn: Bitte zeig mir was die Kibaar Ulama dazu gesagt haben.
Zitat:BismiLLAH.
Möge Allah dieser Schwester helfen.
Hätte Sie Geschlechtsverkehr, dann ist Sie verpflichtet dieses zu erwähnen.
Aber in Ihrem Fall MUSS sie es VERHEIMLICHEN. Vergangene Sünden müssen VERHEIMLICHT werden.
Auch dich bitte ich um eine Fatwa von anerkannten Gelehrten.
Hast du meine gepostete Fatwa schon gelesen?