18-12-2012, 10:32 PM
@ BarfussimSand, wenn du sagst das der Ehevertrag PFLICHT IST musst du das beweisen. Er ist sollange NICHT PFLICHT bis der Beweis kommt das er Pflicht ist.
Ein mündlicher Ehevertrag geht auch.
Das mischen der Geschlechter ist nicht erlaubt: http://www.islamfatwa.de/kleidung-schmuc...-a-haenden
Ein mündlicher Ehevertrag geht auch.
Das mischen der Geschlechter ist nicht erlaubt: http://www.islamfatwa.de/kleidung-schmuc...-a-haenden