20-12-2012, 04:56 PM
Sei gegrüßt!
Jeglicher Konsum, Beihilfe zum Konsum, Verkauf von alkoholischen Konsumgüter und weitere Punkte sind einem Muslimen nicht erlaubt.
Der Sinn dahinter ist ein einfacher:
Wenn ein Jeder von uns sich daran hält, ist die Nachfrage für Alkohol gering und es lohnt sich nicht mehr Alkohol zu verkaufen.
Demnach förderst du mit deiner Arbeitskraft den Kauf und Verkauf von Alkohol. Darum ist deine Tätigkeit nicht erlaubt.
Aber ich verstehe auch deine Frage. In Deutschland ist Alkoholkonsum etwas selbstverständliches und daher fast überall anzutreffen und scheinbar unabdingbar es in einem Geschäft nicht zum Verkauf anzubieten.
Du als Student hast aber eine große Freiheit. Anstatt im Supermarkt zu arbeiten, such doch lieber ein Buchhandel auf, besser eine Arbeit die nichts mit Alkohol zu tun hat.
Gruß Seyid
Jeglicher Konsum, Beihilfe zum Konsum, Verkauf von alkoholischen Konsumgüter und weitere Punkte sind einem Muslimen nicht erlaubt.
Der Sinn dahinter ist ein einfacher:
Wenn ein Jeder von uns sich daran hält, ist die Nachfrage für Alkohol gering und es lohnt sich nicht mehr Alkohol zu verkaufen.
Demnach förderst du mit deiner Arbeitskraft den Kauf und Verkauf von Alkohol. Darum ist deine Tätigkeit nicht erlaubt.
Aber ich verstehe auch deine Frage. In Deutschland ist Alkoholkonsum etwas selbstverständliches und daher fast überall anzutreffen und scheinbar unabdingbar es in einem Geschäft nicht zum Verkauf anzubieten.
Du als Student hast aber eine große Freiheit. Anstatt im Supermarkt zu arbeiten, such doch lieber ein Buchhandel auf, besser eine Arbeit die nichts mit Alkohol zu tun hat.
Gruß Seyid