21-12-2012, 01:29 AM
Salamu aleikum wa rahmatullah,
erst einmal bitte ich dich seyid und alle anderen Geschwister hier vorsichtig zu sein im Antworten von Fragen, vor allem wenn man als Neuling hier im Forum ist. An zweiter Stelle sollte man in diesen Zusammenhang niemals ohne Beweise sprechen obwohl diese Sache ganz klar ist sollte man sich bemühen seine Aussagen mit Beweisen zu belegen denn dies ist öffentlich und für jeder Man lesbar. Wenn man einen persönlichen Ratschlag hat oder ähnliches kann man das gerne per PN oder email an die jeweilige Person schicken.
Zur Frage:
Es ist nicht erlaubt an diesen Orten zu arbeiten denn das Schwein und der Alkohol sind beides Dinge wo sich die Gelehrten alle einig sind das sie Verboten sind (Konsens). Genau so ist es verboten man diese Dinge einkippt bzw. verkauft, es gibt bezüglich dem Aklohol einen Hadith des Propheten sws wo er sagt: "Allah hat den Alkohol verflucht und genau so hat er den Trinker des Alkohol verflucht, und den der den Alkohol einschenkt, und den Presser des Alkohol, und den der den Alkohol pressen lässt, und der der den Alkohol trägt/transportiert, und der der zu dem der Alkohol gebracht wird, und der es verkauft, und der der es verkaufen lässt, und der der ihren Gewinn nimmt." (Ahmad)
Es gibt keinen Expliziten Beweis bzgl. dem Schwein wie es hier bzgl. dem Alkohol erwähnt wird doch kann man davon ausgehen das es beim Schwein auch nicht erlaubt ist, es zu kochen, zu verkaufen, zu züchten damit es verkauft und verzehrt wird, zu servieren, und es ist vor allem nicht erlaubt mit Leuten zusammen zu sitzen währen sie Schwein essen ohne sie zu ermahnen, dies alles finden wie in einem allgemeinen Beweis wieder wo Allah swt im Quran sagt:
"und helft euch nicht in den Sünden und der Feindseeligkeit." (5:2)
Quelle: http://www.islamweb.net/fatwa/index.php?...d&Id=34367
Möge Allah dir helfen eine andere und bessere Arbeitsstelle zu finden.
Wa Allahu Alam
erst einmal bitte ich dich seyid und alle anderen Geschwister hier vorsichtig zu sein im Antworten von Fragen, vor allem wenn man als Neuling hier im Forum ist. An zweiter Stelle sollte man in diesen Zusammenhang niemals ohne Beweise sprechen obwohl diese Sache ganz klar ist sollte man sich bemühen seine Aussagen mit Beweisen zu belegen denn dies ist öffentlich und für jeder Man lesbar. Wenn man einen persönlichen Ratschlag hat oder ähnliches kann man das gerne per PN oder email an die jeweilige Person schicken.
Zur Frage:
Es ist nicht erlaubt an diesen Orten zu arbeiten denn das Schwein und der Alkohol sind beides Dinge wo sich die Gelehrten alle einig sind das sie Verboten sind (Konsens). Genau so ist es verboten man diese Dinge einkippt bzw. verkauft, es gibt bezüglich dem Aklohol einen Hadith des Propheten sws wo er sagt: "Allah hat den Alkohol verflucht und genau so hat er den Trinker des Alkohol verflucht, und den der den Alkohol einschenkt, und den Presser des Alkohol, und den der den Alkohol pressen lässt, und der der den Alkohol trägt/transportiert, und der der zu dem der Alkohol gebracht wird, und der es verkauft, und der der es verkaufen lässt, und der der ihren Gewinn nimmt." (Ahmad)
Es gibt keinen Expliziten Beweis bzgl. dem Schwein wie es hier bzgl. dem Alkohol erwähnt wird doch kann man davon ausgehen das es beim Schwein auch nicht erlaubt ist, es zu kochen, zu verkaufen, zu züchten damit es verkauft und verzehrt wird, zu servieren, und es ist vor allem nicht erlaubt mit Leuten zusammen zu sitzen währen sie Schwein essen ohne sie zu ermahnen, dies alles finden wie in einem allgemeinen Beweis wieder wo Allah swt im Quran sagt:
"und helft euch nicht in den Sünden und der Feindseeligkeit." (5:2)
Quelle: http://www.islamweb.net/fatwa/index.php?...d&Id=34367
Möge Allah dir helfen eine andere und bessere Arbeitsstelle zu finden.
Wa Allahu Alam